Bundesgericht

Muslimische Jugendliche muss in Schwimmunterricht

publiziert: Freitag, 10. Mai 2013 / 12:35 Uhr
Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss.
Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss.

Lausanne - Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Aargau erhält keinen Dispens vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht in der Schule.

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Die 14-Jährige besucht die zweite Klasse einer Bezirksschule im Aargau. 2011 ersuchte sie zusammen mit ihren Eltern darum, vom schulischen Schwimmunterricht befreit zu werden, der alle fünf Wochen nach Geschlechtern getrennt und unter der Leitung eines Lehrers stattfindet.

Burkini erlaubt

Das Dispensationsgesuch wurde von den zuständigen Behörden abgewiesen. Zu Recht, wie nun in letzter Instanz das Bundesgericht bestätigt hat. In ihrer Beschwerde hatte sich die Familie auf ihre Angehörigkeit zum schiitischen Glauben und ihr damit verbundenes besonders strenges Verständnis des Islam berufen.

Dieses erlaube der bereits geschlechtsreifen Tochter das Schwimmen unter männlicher Beobachtung des Lehrers selbst dann nicht, wenn sie den von der Schule akzeptierten Burkini trage. Hinzu komme, dass andere Männer sie durchs Fenster beobachten könnten.

Kein körperlicher Kontakt

Im übrigen könne das Mädchen bereits schwimmen und besuche einen privaten Schwimmkurs für muslimische Mädchen. Das Bundesgericht verweist zunächst auf sein Grundsatzurteil von 2008: Gemäss diesem Entscheid geht der obligatorische Schulunterricht der Einhaltung religiöser Pflichten grundsätzlich vor.

Anders als im seinerzeitigen Fall sei hier zwar nicht ein junges Kind, sondern ein 14-jähriges Mädchen betroffen. Diesem Umstand habe die Schule indessen dadurch Rechnung getragen, dass der Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchgeführt werde.

Wohl möge es zutreffen, dass Mädchen in diesem Alter lieber von einer Frau unterrichtet würden. Da die Betroffene bereits schwimmen könne, sei allerdings kein körperlicher Kontakt zum Lehrer notwendig. Zudem sei ihr das Tragen eines Burkinis erlaubt worden.

Idealvorstellungen aufgeben

Mit diesem Ganzkörperbadeanzug bestehe kaum ein Unterschied zum normalen Schulunterricht im Klassenzimmer. Dass ein Mädchen von fremden Männern gesehen werden könne, lasse sich auch andernorts nicht vermeiden, etwa auf dem Schulweg oder in der Turnhalle.

Schliesslich ändere sich auch nichts daran, dass das Mädchen bereits privaten Schwimmunterricht besuche. Beim Schulschwimmen gehe es auch um die Integration, die im Privatunterricht eben gerade nicht stattfinden könne, weil nur muslimische Mädchen teilnehmen würden.

Eine solche Abschottung begünstige vielmehr die Entstehung von Parallelgesellschaften. Insgesamt sei es der Betroffenen und ihren Eltern ohne weiteres zuzumuten, von ihren Idealvorstellungen abzurücken und die hiesigen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu akzeptieren.

(ga/sda)

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Gerade diese Parallelgesellschaften, die gibt es ja schon!
Eine solche Abschottung, wie es leider heute überall und auch besonders im Verhalten sichtbar und spürbar ist, begünstigt gerade die Entstehung von Parallelgesellschaften ...

Das möchte ich und möchten sicher viele Menschen in der Schweiz NICHT !
Alleine schon diese muslimische Familie ...
... müsste wissen, dass SIE sich in der Schweiz an unsere Gesetze und Traditionen anzupassen hat! Also wird solchen Leuten, die sich hier NICHT anpassen wollen, nichts anderes übrig bleiben als halt einfach wieder zu gehen, dorthin wo man ihnen all' das erlaubt, was sie haben wollen!

So einfach ist das eigentlich - Auch wir, wenn wir ins Ausland gehen, müssen uns anpassen an die dortigen Gepflogenheiten! Gerade arabische Länder, die kennen in solchen Dingen keinen Spass oder langes Diskutieren.
Gastland
Ich lebe in Dubai und passe mich an. Wir unterbrechen Sitzungen für Gebetszeiten und bringen uns an den Feiertagen ein. Während dem Ramadan rauche, esse oder trinke ich nicht vor meinen Gastgebern, usw.

Das macht mir weder Mühe noch Probleme. Im Gegenteil, es ist auch der gebotene Respekt gegenüber dem Gastland und einer fremden Kultur, die ich erfahren möchte.

Ich bin hier nur Gast und passe mich an.
Parallel
"Eine solche Abschottung begünstige vielmehr die Entstehung von Parallelgesellschaften"
Diese Parallelgesellschaften bestehen bereits zu genüge. Auch in Form des "privaten Schwimmkurs für muslimische Mädchen."
.
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