Rottweiler-Attacke

Mutter von Hundebesitzer vor Gericht

publiziert: Mittwoch, 15. Jun 2011 / 08:12 Uhr
Bei fachgerechter Aufzucht ist der Rottweiler ein verlässlicher und treuer Freund.
Bei fachgerechter Aufzucht ist der Rottweiler ein verlässlicher und treuer Freund.

Schaffhausen - Die Attacke eines Rottweilers auf einen Vierjährigen im Jahr 2009 in Schaffhausen beschäftigt nun das Schaffhauser Kantonsgericht. Am Mittwoch muss sich dort die Mutter des Hundebesitzers wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

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Die damals 55-Jährige hatte am 26. Juli mit dem knapp einjährigen Tier auf dem Schaffhauser Majorenacker gespielt und es dabei von der Leine gelassen. Auf einer benachbarten Wiese wollte ein Vater mit seinen 19, 10 und 4 Jahre alten Kindern grillieren. Der Rottweiler rannte auf die Gruppe zu und fiel den 4-Jährigen an. Er verbiss sich in seinen Kopf und verletzte den Knaben schwer.

Noch immer leidet das Kind an den Folgen des Vorfalls. Zum einen gestalte sich die Narbenbehandlung schwierig und die kosmetische Situation sei nach wie vor unbefriedigend, heisst es in der Anklageschrift. Ausserdem leide das Kind an Schlafstörungen, habe Alpträume und nässe ein.

Auch die 19-jährige Schwester, die ihrem kleinen Bruder zu Hilfe eilte, wurde bei der Attacke verletzt. Sie zog sich zahlreiche Schürfungen zu und habe seitdem mit Rückenschmerzen zu kämpfen.

Unfall wäre vermeidbar gewesen

Der Angeklagten wird vorgeworfen, sie habe den Rottweiler-Rüden Faruck in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit frei laufen lassen. Sie habe gewusst, dass es sich um einen Hund mit Gewaltpotenzial handelte, dessen Reaktionen gegenüber Kindern unbekannt waren und der schlecht gehorchte.

Das Geschehen sei deshalb voraussehbar gewesen. «Hätte die Beschuldigte Faruck an der Leine gelassen, wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu diesem Unfall gekommen,» heisst es in der Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft beantragt daher wegen fahrlässiger Körperverletzung und der Übertretung des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 200 Franken Busse.

Der Hund wurde wenige Tage später eingeschläfert. Nach dem Vorfall hat der Kanton Schaffhausen seine Liste potenziell gefährlicher Hunderassen ergänzt und verlangt nun auch für Rottweiler eine Bewilligungspflicht.

(bert/sda)

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