Schweiz - USA

Nach Verkehrsunfall Immunität für Schweizer Botschaftsfahrer in USA

publiziert: Mittwoch, 1. Okt 2014 / 22:16 Uhr
Das oberste Gericht in Washington.
Das oberste Gericht in Washington.

New York - Der Fahrer der Schweizer Botschaft in Washington, der vor drei Jahren einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, geniesst die Immunität eines Staatsbeamten. Dies entschied das Bundesbezirksgericht in der US-Hauptstadt.

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Richterin Barbara Jacobs Rothstein schreibt in ihrem Urteil vom Montag, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, das Gericht gebe der Motion des Angeklagten statt und weise die Klage gegen ihn ab.

Der Kläger, der Witwer des Unfallopfers, hatte argumentiert, als «niedriger Botengänger» der Schweiz könne der Fahrer keine Immunität geltend machen. Er habe nicht die Befugnis, im Namen des Landes Entscheidungen zu treffen. Die Definition eines Staatsbeamten gelte deshalb für ihn nicht.

Die Richterin warf dem Kläger vor, seine Argumentation im Laufe des Prozesses geändert zu haben: In der ursprünglichen Klageschrift halte er fest, dass der Bote im Dienste der Schweiz unterwegs war. Später habe er behauptet, der Fahrer sei privat zu seiner Frau gefahren.

Wenn ein Kläger sich so offensichtlich widerspreche, dürfe das Gericht davon ausgehen, dass die in der ursprünglichen Klage genannten Fakten den Tatsachen entsprächen. Der Fahrer «hat im Rahmen seiner Anstellung gehandelt, als der tragische Unfall passierte», schliesst die Richterin.

Richterin Jacobs Rothstein weist in ihrem Urteil den Kläger zudem auf die Tatsache hin, dass er seine Klage gegen die Schweiz gar nicht hätte einbringen können, wenn der Fahrer ausserhalb seiner Anstellung gehandelt hätte. Die Sache wäre dann als einfacher Verkehrsunfall gewertet worden.

Schweiz akzeptiert Verantwortung

Die Schweiz, gegen die sich die Klage über 10 Millionen Dollar Schadenersatz auch richtet, hat sich in einem Brief des Schweizer Botschafters in Washington Ende 2013 bereit erklärt, jegliche rechtliche Verpflichtung durch den Unfall zu akzeptieren, auch wenn der Fahrer aus der Klage entlassen werde.

Mit dem Urteil ist die Schweiz noch nicht aus der Zivilklage des Witwers entlassen. Zu einem Gerichtsprozess vor Geschworenen kommt es nun aber nicht: Ein souveräner Staat kann auch nach US-Recht nicht vor eine Jury gestellt werden.

Es ist nun an der Richterin, zu entscheiden, ob dem Witwer Schadenersatz zusteht. Auch eine aussergerichtliche Einigung zwischen der Schweiz und dem Kläger ist möglich. Die Polizei in Washington hat schon 2013 entschieden, keine Strafanzeige zu erstatten.

Ehemaliger Gaddafi-Diener

Beim Fahrer handelt sich um einen der beiden Bediensteten von Hannibal Gaddafi, die in Genf 2008 nach Misshandlungen durch den Sohn des libyschen Machthabers die Polizei alarmierten. Das Vorgehen der Genfer Polizei löste eine diplomatische Krise zwischen der Schweiz und dem Gaddafi-Regime aus.

Weil er nach Einschätzung der Behörden in der Schweiz nicht mehr sicher war, erhielt der Mann eine Stelle bei der Schweizer Botschaft in Washington. Dort passierte ihm vor drei Jahren der verhängnisvolle Verkehrsunfall.

(flok/sda)

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