Falscher Eindruck durch Werbung

Nacht-Zuschlag der SBB ungenügend deklariert

publiziert: Mittwoch, 22. Mai 2013 / 20:52 Uhr
Die meisten Nacht-Verbindungen verkehren im Grossraum Zürich und den angrenzenden Regionen. (Symbolbild)
Die meisten Nacht-Verbindungen verkehren im Grossraum Zürich und den angrenzenden Regionen. (Symbolbild)

Zürich - Die SBB informieren die Passagiere zu wenig gut darüber, dass das Nachtnetz-Angebot fünf Franken zusätzlich kostet. Zu diesem Schluss ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) gekommen. Bei der SBB wundert man sich, denn dieses Angebot existiert schon seit acht Jahren.

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Gemäss Ansicht des BAV sind viele Bussen, die wegen fehlender Nachtzuschläge ausgesprochen wurden, nicht gerechtfertigt. Die BAV-Verfügung, über die auch die Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» berichtete, hält fest, dass die SBB die Kundinnen und Kunden besser über den Nachtzuschlag informieren müsse.

Die SBB müssten gemäss BAV die nachtzuschlagspflichtigen Züge so eindeutig kennzeichnen, dass jeder und jede davon erfährt. Im Fall des Gleis-7-Abo erwecke die SBB mit ihrer Werbung sogar einen falschen Eindruck. «Mit dem Gleis 7 sind Sie von 19 bis 5 Uhr kostenlos in der 2. Klasse unterwegs», lautet der Slogan für dieses Angebot. Das BAV vermisst hier einen expliziten Hinweis auf den Nachtzuschlag.

Bei der SBB wundert man sich über die Verfügung des BAV. Das System mit den Nachtzuschlägen existiere seit acht Jahren, sagte SBB-Sprecher Christian Ginsig am Mittwoch auf Anfrage der sda. Man weise ausserdem in genügendem Ausmass darauf hin.

Der Nachtzuschlag bleibt obligatorisch

Ob die SBB ihre Werbung nun ändert und die Hinweise prominenter platziert, ist noch unklar. Man werde die Verfügung des BAV zuerst eingehend prüfen, sagte Ginsig weiter. Die SBB haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Rekurs dagegen einzulegen.

Wie Ginsig betonte, heisst der BAV-Entscheid nun aber nicht, dass der Nachtzuschlag künftig nicht mehr gelöst werden muss. «Es ändert sich vorläufig nichts. Auch am kommenden Wochenende muss der Nachtzuschlag gekauft werden.»

Die meisten Nacht-Verbindungen verkehren im Grossraum Zürich und den angrenzenden Regionen. Als Bedingung für die Einführung der Nachtverbindungen verfügte der Zürcher Kantonsrat, dass der Betrieb kostendeckend sein muss.

Ohne den Zuschlag im Wert von fünf Franken wäre ein kostendeckender Betrieb gemäss SBB nicht möglich. Eine Abschaffung des Zuschlages stehe deshalb nicht zur Diskussion, sagte Ginsig.

(bert/sda)

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