Nachts um zwei Rotlicht überfahren: Führerschein weg!

publiziert: Donnerstag, 22. Aug 2002 / 16:46 Uhr

Lausanne - Das Überfahren eines Rotlichts kann den Führerausweis kosten. Das Bundesgericht hat den einmonatigen Ausweisentzug gegen einen Autolenker bestätigt, der Nachts um zwei Uhr in Zürich bei Rot über eine Kreuzung gefahren ist.

Der Autofahrer hatte in einer Dezembernacht 1999 in der Stadt Zürich bei Tempo 40 praktisch ungebremst ein Lichtsignal überfahren, das bereits 3,4 Sekunden auf Rot gestanden hatte. Er wurde dafür mit 800 Franken gebüsst. Zudem wurde ihm der Führerausweis für einen Monat entzogen.

Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen und bestätigt, dass ein mittelschwerer Fall im Sinne von Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorliegt und der Ausweis zwingend zu entziehen ist. Der Betroffene hatte unter anderem argumentiert, den Verkehr nicht schwer gefährdet zu haben.

Die Kreuzung sei übersichtlich und wenig befahren gewesen. Auf andere Fahrzeuge hätte er rechtzeitig reagieren können, zumal sein Wagen mit ABS ausgerüstet sei. Das Bundesgericht hielt ihm die städtische Lage der Kreuzung in einem überbauten Gebiet entgegen.

In dieser Situation könne ein anderes Fahrzeug nicht schon von weitem erkannt und eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen werden. Zudem sei in einer grösseren Stadt auch nachts mit weiteren Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Die Fahrt über die Kreuzung stelle somit trotz ABS eine erhebliche Verkehrsgefährdung dar.

Weiter zeige die Zeitspanne von 3,4 Sekunden seit Umschalten des Signals, dass er das Rotlicht gänzlich übersehen oder dann bewusst missachtet habe. Damit habe der Betroffene seine elementaren Pflichten als Fahrzeuglenker verletzt.

(ms/sda)

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