Nachzählung der Gemeinderatswahlen 2004

publiziert: Mittwoch, 21. Sep 2005 / 16:44 Uhr / aktualisiert: Freitag, 7. Okt 2005 / 20:52 Uhr

Lausanne - Das Resultat der Berner Gemeinderatswahlen von 2004 muss nachgezählt werden.

Die Berner Regierungsstatthalterin und später der Regierungsrat hatten Beschwerden abgewiesen.
Die Berner Regierungsstatthalterin und später der Regierungsrat hatten Beschwerden abgewiesen.
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Bei den Wahlen vom 28. November 2004 hatte Regula Rytz (Grünes Bündnis) mit nur 19 Stimmen Vorsprung auf Alec von Graffenried (Grüne Freie Liste) den Einzug in die Stadtregierung geschafft.

Die Berner Regierungsstatthalterin und später der Regierungsrat wiesen Beschwerden ab, mit denen eine Nachzählung verlangt worden war.

Beschwerde gutgeheissen

Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde von drei in Bern wohnhaften Personen nun gutgeheissen. Gemäss den Lausanner Richtern können sie die Nachzählung direkt gestützt auf Artikel 34 der Bundesverfassung verlangen. Ausschlaggebend sei dabei zunächst der äusserst knappe Ausgang der Wahl.

Hinzu kämen Unregelmässigkeiten im Auszählverfahren, die von den Beschwerdeführern nicht nur glaubhaft gemacht, sondern vom Regierungsrat tatsächlich aufgezeigt worden seien. Damit sei die Glaubwürdigkeit in das festgestellte Wahlergebnis schwerwiegend erschüttert.

Wahrung des Vertrauens

Ohne Nachzählung kann laut dem Urteil «das für die direkte Demokratie unabdingbare Vertrauen in die Richtigkeit der Ergebnisermittlung nicht gewahrt werden». Dies gehe dem Interesse am Festhalten des ausgezählten und veröffentlichten Wahlergebnisses vor.

Dass sich die vom Regierungsrat festgestellten und als gravierend bezeichneten Unregelmässigkeiten nicht zu Gunsten des einen oder anderen Kandidaten ausgewirkt haben, spielt gemäss Bundesgericht keine Rolle. Wesentlich sei, dass ein verordnungs- und reglementswidriges Auszählverfahren angewendet worden sei.

(bert/sda)

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