Keine Einigung beim Hundegesetz in Sicht

National- und Ständerat beim Hundegesetz uneins

publiziert: Mittwoch, 24. Nov 2010 / 11:55 Uhr
Einzig bei den Maulkörben ist die Ständeratskommission auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt.
Einzig bei den Maulkörben ist die Ständeratskommission auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt.

Bern - Beim Hundegesetz zeichnet sich weiterhin keine Einigung zwischen National- und Ständerat ab. Die vorberatende Ständeratskommission empfiehlt ihrem Rat, auf schweizweit einheitlichen Regeln zu beharren.

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Umstritten ist, ob die Kantone schärfere Gesetze erlassen dürfen als der Bund. Der Nationalrat möchte ihnen dies erlauben, der Ständerat nicht. Die Wissenschaftskommission (WBK) des Ständerates beantragt ihrem Rat nun mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, bei seiner Haltung zu bleiben.

Auch in der Frage der Haltebewilligungen für gefährliche Hunde will die Ständeratskommission keine Konzessionen machen: Der Bundesrat soll eine Bewilligungspflicht für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde erlassen. Der Nationalrat möchte auf Haltebewilligungen verzichten.

Zahnschienen statt Maulkörbe

Einzig bei den Maulkörben ist die Ständeratskommission auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie beantragt dem Ständerat, neben Maulkörben auch andere Vorrichtungen zuzulassen, die Bisse verhindern. Dies würde den Einsatz von Plastik-Zahnschienen anstelle von Maulkörben ermöglichen.

Die Beratungen zum Hundegesetz kommen im Dezember in die letzte Phase. Folgt der Ständerat den Empfehlungen seiner Kommission und schwenkt nicht auf die Linie des Nationalrates ein, muss eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte eine Lösung suchen.

Keine Rassen-Verbote

Auslöser für das Hundegesetz war die tödliche Attacke auf einen sechsjährigen Buben im zürcherischen Oberglatt im Jahr 2005. Ursprünglich stand ein Pitbull-Verbot zur Debatte. Das Gesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren auf Widerstand gestossen, obwohl inzwischen mehrere Kantone solche Kataloge kennen.

Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Auch dürfen sie nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können.

(ade/sda)

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Noch ist unklar was mit dem Hund passiert. (Archivbild)
Bringt auch nichts...
Leider wurde in letzter Zeit fast nichts mehr zustandegebracht in den Räten. Die Zusammensetzung der beiden Räte ist recht verschieden und somit wirken auch da nun fast nur noch die Parteipolitischen Taktiken. Was man sonst nur vom Nationalrat gewohnt war.

Leider wird das nicht besser werden sondern nur noch schlimmer. Da ändern auch die Wahlen nichts.
unfähiges Parlament
Was für ein Parlament? Nicht einmal ein Hundegesetz kann unsere "hohe Politik" vernünftig verabschieden. Zeit, dass in absehbarer Zeit gewählt werden kann.
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