Der Entscheid fiel klar mit 110 zu 19 Stimmen. Der Katalog ist beschränkt auf die Verfolgung von Drogendelikten, von verbotenem Handel mit Kriegsmaterial oder Dual-Use-Gütern, von Hehlerei und Geldwäscherei. Er ist damit enger als bei der Telefonüberwachung.
Der Ständerat will eine allgemeine Klausel: Um eine verdeckte Ermittlung einleiten zu können, müssen die Verfolgungsbehörden das zu erwartende oder vollzogene Delikt als schwer einstufen. Für den Begriff der Schwere gelten laut Ständerat die Kriterien "gewerbs- und bandenmässig", "mehrfach" oder einer "kriminellen Organisation angehörend".
Im Nationalrat plädierte Dorle Vallender (FDP/AR) namens der einstimmigen Rechtskommission erfolgreich auf das Festhalten am Deliktkatalog, weil man nur damit kohärent und rechtsstaatlich legiferieren könne. Der Ständerat öffne hier Tür und Tor, alle Straftaten zu subsummieren.
Die verdeckte Ermittlung greife wie die Telefonüberwachung in die Privatsphäre ein. Sie müsse von strengen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
Bundesrätin Ruth Metzler bezeichnete den Tatenkatalog als problematisch und warb erfolglos für die ständerätliche Variante. Der Katalog sei gar nicht vollständig, es fehlten zum Beispiel die Delikte gegen die sexuelle Integrität und sämtliche Computerdelikte. In manchen Fällen mache auch erst der angerichtete Schaden ein Delikt zu einem schweren.
(bert/sda)