Nationalrat bereinigt Zusatzvorlage zu Steuerpaket

publiziert: Mittwoch, 17. Mrz 2004 / 12:41 Uhr

Bern - Nun steht fest, wie die kalte Progression nach einer Annahme des Steuerpakets am 16. Mai ausgeglichen wird. Oppositionslos hat sich der Nationalrat dem Ständerat angeschlossen, der die Vorlage präzisiert hatte.

Die neu eingeführten Abzüge werden um 1,1 Prozent angehoben.
Die neu eingeführten Abzüge werden um 1,1 Prozent angehoben.
Wie das Gesetz es vorsieht, wird die Teuerung auf Tarifen und Abzügen 2007 ausgeglichen, wenn sie die 7 Prozent-Marke erreicht. Weil aber das Steuerpaket - das Plazet des Volkes vorausgesetzt - ab 1. Januar 2005 veränderte Tarife und Abzüge bringt, musste das Verfahren in einer Übergangsbestimmung geregelt werden.

Danach werden die Tarife 2007 im Ausmass der Teuerung zwischen Ende 1995 und Ende 2005 um 7,6 Prozent gestreckt. Bei den aus dem alten Recht übernommenen und erhöhten Abzügen (Kinderabzug und Unterstützungsabzug) werden die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent auf den alten und die Teuerung zwischen Ende 2004 und Ende 2005 von 1,1 Prozent auf den neuen Beträgen ausgeglichen.

Die neu eingeführten Abzüge werden um 1,1 Prozent angehoben. Auf Initiative des Ständerates gilt dies aber nicht für den Haushaltabzug der Alleinstehenden, weil es sich um einen Tarifkorrekturabzug zum Vermeiden einer Mehrbelastung handelt. Dieser Abzug wird um 7,6 Prozent erhöht. Nicht angepasst werden die Abzüge der 2008 in Kraft tretenden neuen Wohneigentumsbesteuerung.

Mit dieser Staffelrechnung erklärte sich auch der Bundesrat einverstanden. Nach dem Beschluss der Räte dürften dem Fiskus über das Steuerpaket hinaus 182 Millionen im Jahr 2008 und 815 Millionen im Jahr 2009 entgehen.

Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag in beiden Räten. Sie wird dem fakultativen Referendum unterstehen. Lehnt das Volk am 16. Mai das Steuerpaket ab, fällt die Zusatzvorlage weg. 2007 wird die kalte Progression dann nach dem ordentlichen Verfahren ausgeglichen.

Der Bundesrat hatte seine Vorlage kurzfristig nachgeschoben, um vor der Abstimmung Klarheit zu schaffen. Öffentlich geworden war zuvor eine Stellungnahme aus dem Bundesamt für Justiz, wonach der Ausgleich der kalten Progression bei Annahme des Steuerpakets nicht mehr nötig sei.

(fest/sda)

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