Nationalrat dotiert die Ausgleichstöpfe

publiziert: Mittwoch, 6. Jun 2007 / 12:28 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 6. Jun 2007 / 15:07 Uhr

Bern - Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) kommt unter Dach. Als drittes und letztes Paket dieser «Jahrhundertvorlage» hat der Nationalrat die Dotierung der neuen Ausgleichsgefässe gutgeheissen.

Der Nationalrat folgte durchwegs dem Konzept von Bundesrat und Ständerat.
Der Nationalrat folgte durchwegs dem Konzept von Bundesrat und Ständerat.
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Gegen alle Korrekturanträge folgte der Zweitrat dem fragil austarierten Konzept von Bundesrat und Ständerat.

Die NFA, zu der Volk und Stände Ende November 2004 die Verfassungsbasis gelegt und die Räte 2006 ein umfangreiches Gesetzespaket geschnürt haben, dürfte so planmässig Anfang 2008 in Kraft treten.

Einstimmige Entscheidung

Mit 167 zu 0 Stimmen angenommen wurde der Bundesbeschluss über den Ressourcen- und den Lastenausgleich in den ersten vier Jahren. An den Ressourcenausgleich zugunsten der schwächeren Kantone werden der Bund 1,8 Milliarden und die acht reichen Kantone ZH, SZ, NW, ZG, BS, BL, TI und GE 1,3 Milliarden Franken jährlich beisteuern.

Damit legte auch der Zweitrat den horizontalen Ausgleich durch die reichen Kantone auf 70 Prozent des vertikalen Ausgleichs durch den Bund fest.

682 Millionen Franken jährlich zahlt der Bund in den Lastenausgleich ein. Dabei gehen je 341 Millionen in den geografisch-topografischen und in den soziodemografischen Ausgleich, um die Sonderlasten der ländlichen Randregionen und der urbanen Kantone mit ihren Zentrumsaufgaben abzugelten.

Befristeter Härteausgleich

Mit 165 zu 0 Stimmen hiess der Nationalrat für die ersten acht Jahre die Ausstattung des befristeten Härteausgleichs gut, der eine Schlechterstellung schwacher Kantone beim Systemwechsel verhindern soll. An die jährlich 430 Millionen Franken werden der Bund zwei Drittel und die Kantone (nach Einwohnerzahl) ein Drittel beitragen.

Mit wenigen Gegenstimmen passierte ein Sammelerlass zur Anpassung verschiedener Gesetze. Umstritten war dabei das Übergangsregime für die Invalidenversicherung. Abweichend von Bundesrat und Ständerat wählte der Rat auf Antrag der Kommissionsmehrheit eine Lösung, die den Bund und die Kantone stärker belastet.

Wird die Differenz bei der IV zügig bereinigt, ist das letzte NFA-Paket bereit für die Schlussabstimmung am letzten Sessionstag.

(bert/sda)

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