Gegen Heiratsstrafe

Nationalrat empfiehlt Nein zur CVP-Initiative

publiziert: Donnerstag, 11. Jun 2015 / 13:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 11. Jun 2015 / 13:50 Uhr
Mit 97 zu 72 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz gut.
Mit 97 zu 72 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz gut.

Bern - Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative der CVP für die Abschaffung der Heiratsstrafe. Er hiess mit 97 zu 72 Stimmen den Antrag der Einigungskonferenz gut. CVP und SVP wollten keine Abstimmungsempfehlung machen.

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Stein des Anstosses war die Definition der Ehe im Initiativtext - sie löste bereits in den früheren Ratsdebatten und in der Einigungskonferenz Diskussionen aus.
Umstrittene Definition der Ehe

Die CVP bezeichnet die Ehe als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Das schliesse weitere Lebensformen von der Ehe aus, sagte Mehrheitssprecher Andrea Caroni (FDP/AR) am Donnerstag im Rat.

Ebenso steht im Initiativtext, die Ehe bilde in steuerlicher Hinsicht eine «Wirtschaftsgemeinschaft». Das bedeutet in den Augen der ablehnenden Mehrheit den Ausschluss der Individualbesteuerung von Verheirateten.

Das Bundesgericht erklärte 1984 die Ungleichbehandlung von Ehepaaren für verfassungswidrig. Seither hätten Bund und Kantone viel für die Beseitigung der Heiratsstrafe getan, sagte Caroni.

Es sei deshalb heute schwer zu sagen, ob übers Ganze Verheiratete oder Konkubinatspaare benachteiligt oder bevorzugt seien, wenn man die Ebenen von Bund und Kanton, den ganzen Lebenszyklus und das System von Steuern und Sozialversicherungen betrachte.

«Nicht drin, was draufsteht»

Bei den Sozialversicherungen hätten Verheiratete gegenüber Unverheirateten Vorteile, doppelte Louis Schelbert (Grüne/LU) nach. Und das Problem, dass Zweitverdienste von Paaren für die Kinderbetreuung aufgebraucht würden, löse die Initiative nicht.

«Es ist leider nicht nur das drin, was draufsteht», kritisierte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) die Initiative. Diese verhindere gesellschaftspolitische Öffnungsschritte und verbaue den Weg zu einer fortschrittlichen Steuerpolitik.

Dass die Ehe in der Verfassung erwähnt werde, sei nicht neu, entgegnete Gerhard Pfister (CVP/ZG). «Der Vorwurf, die Initiative zementiere eine bestimmte Vorstellung, trifft nicht zu.» Weil das Parlament keinen Konsens finde, solle nun das Volk entscheiden.

Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) räumte ein, dass die Kantone ihre Arbeit zur Beseitigung der Heiratsstrafe bereits gemacht hätten. «Aber bei der Bundessteuer müssen wir handeln».

Unterstützung vom Bundesrat

Unterstützung erhielt die Initiative von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Nach einem Ja könne die Diskussion über das vom Bundesrat sistierte Modell einer alternativen Steuerbelastung wieder aufgenommen werden, sagte sie. Laut Bundesrat sind heute rund 80'000 Paare von der Heiratsstrafe betroffen.

Die vorgeschlagene Methode komme der Individualbesteuerung sehr nahe. Nach einem Nein zur Initiative würde die Diskussion über die Besteuerung von Paaren dagegen wieder von vorne beginnen, warnte Widmer-Schlumpf. Der Vorschlag des Bundesrates war in der Vernehmlassung allerdings zerzaust worden.

Direkter Gegenvorschlag gescheitert

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte die Diskussion auf die Beseitigung der Heiratsstrafe beschränken wollen - um weder andere Lebensgemeinschaften auszuschliessen noch die individuelle Besteuerung von Ehegatten. Der von ihr formulierte Gegenvorschlag scheiterte aber im Parlament.

Denn in der Frühjahrssession lehnte der Ständerat den direkten Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung überraschend ab. Den Ausschlag gaben vier FDP-Mitglieder und ein SVP-Ständerat, die zunächst zwar den Gegenvorschlag unterstützt hatten, dann aber ihre Meinung änderten. Ein Argument waren die Folgen für die Sozialversicherungen. Nun muss noch die kleine Kammer über den Antrag der Einigungskonferenz entscheiden.

(nir/sda)

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