Profitieren nur Reiche?

Nationalrat für unbegrenzte Steuerabzüge für Aus- und Weiterbildung

publiziert: Dienstag, 5. Mrz 2013 / 12:04 Uhr
Wer sich aus- und weiterbildet, soll die Kosten dafür in unbegrenzter Höhe von den Steuern abziehen können. (Symbolbild)
Wer sich aus- und weiterbildet, soll die Kosten dafür in unbegrenzter Höhe von den Steuern abziehen können. (Symbolbild)

Bern - Wer sich aus- und weiterbildet, soll die Kosten dafür in unbegrenzter Höhe von den Steuern abziehen können. Dafür sprach sich am Dienstag der Nationalrat aus und lehnte damit die vom Ständerat beschlossene Obergrenze von 12'000 Franken ab.

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Die bürgerliche Mehrheit hiess den unbegrenzten Abzug mit 103 zu 83 Stimmen gut. Der unbeschränkte Abzug bedeutet Steuerausfälle von 15 Millionen Franken auf Bundesebene und von 70 Millionen Franken für die Kantone und Gemeinden.

Bei einer Obergrenze von 12'000 Franken, wie sie der Ständerat beschlossen hatte, hätten die Steuereinbussen 10 Millionen Franken (Bund) respektive 50 Millionen Franken (Kantone und Gemeinden) betragen.

Angesichts des geringen Unterschiedes bei den Steuereinbussen sei es angezeigt, den Anreiz grosszügig auszugestalten, sagte Caspar Baader (SVP/BL). Wegen des anhaltenden Mangels an gut qualifizierten Personen sei es wichtig, die Weiterbildung zu fördern, sagte Sylvia Flückiger (SVP/AG).

Keine Unterscheidung mehr

Die Revision diverser Steuergesetze sollen zu einem Systemwechsel bei der Behandlung von Bildungskosten führen. Es soll nicht mehr unterschieden werden, ob jemand eine Aus- oder Weiterbildung absolviert.

Wer sich bildet, um seinen beruflichen Stand zu halten (Weiterbildung), kann die Kosten heute unbegrenzt abziehen. Für Ausbildungen, die zu einem besserem Job führen sollen, lassen sich dagegen keine Kosten abziehen. Da dies zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt, soll der Steuerabzug für Aus- wie auch für Weiterbildung möglich sein.

Kritik der Linken

Dass die Aus- und Weiterbildung über Steuerabzüge gefördert werden soll, sorgte vor allem bei der SP für heftige Kritik. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) warf den Bürgerlichen vor, sie wollten mit dem unbeschränkten Abzug ein Steueroptimierungsvehikel für Personen mit hohen Einkommen schaffen.

Die Gegner verwiesen unter anderem darauf, dass auch mit der vorgeschlagenen Obergrenze von 12'000 Franken rund 92 Prozent der jährlichen Kosten von Aus- und Weiterbildungen gedeckt würden.

«Der Abzug hilft vor allem den Reichen», sagte Thomas Maier (GLP/ZH), der für die bundesrätliche Obergrenze von 6000 Franken plädierte. Er gab zu bedenken, dass höhere Steuerabzüge fast vollumfänglich zu Mitnahmeeffekten führten.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich ebenfalls für eine Limitierung des Steuerabzuges aus. Auch die Kantone hätten eine Obergrenze von 12'000 Franken auf Bundesebene gewünscht. Für die kantonalen Steuern können die Kantone selbst Obergrenzen setzen.

Gutscheine statt Abzüge

Am System mit Steuerabzügen brachte die Linke grundsätzliche Kritik an. «Steuerabzüge schneiden im Vergleich mit anderen Systemen schlecht ab», sagte Birrer-Heimo. Laut Gutachten aus der Vorberatung profitierten davon vor allem gut qualifizierte Personen, die sich sowieso weiterbilden würden.

Wer Aus- oder Weiterbildung am meisten nötig habe - Leute mit tiefem Einkommen -, erhalte kaum einen Anreiz. Diese Menschen hätten das Geld für die Bildung gar nicht, sagte sie. Dort solle die Unterstützung ansetzen.

Anstelle des Abzugssystems plädierten SP und Grüne für ein Gutschein-System. Allerdings scheiterte der Antrag, die Vorlage mit dieser Forderung an den Bundesrat zurückzuweisen, mit 135 zu 40 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich. Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass Gutscheine bei der Beratung des Weiterbildungsgesetzes geprüft werden könnten.

Mit deutlicher Mehrheit sprach sich der Nationalrat auch dafür aus, dass Unternehmen weiterhin Kosten für Aus- und Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter vom Aufwand abziehen können. Dies schmälert den steuerbaren Gewinn und damit auch die Steuern. Wenn ein Betrieb die Weiterbildung eines Mitarbeiters bezahlt, soll dieser ausserdem die Schulung nicht als Lohn versteuern müssen.

Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

(hä/sda)

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