Empfehlung zum Nein

Nationalrat nimmt Beratung über Mindestlohn-Initiative auf

publiziert: Mittwoch, 27. Nov 2013 / 08:59 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Nov 2013 / 09:35 Uhr
72 Nationalratsmitglieder sind auf der Rednerliste für die Mindestlohn-Initiative.
72 Nationalratsmitglieder sind auf der Rednerliste für die Mindestlohn-Initiative.

Bern - Der Nationalrat hat am Mittwoch die Beratungen zur Mindestlohn-Initiative aufgenommen, über die das Volk kommendes Jahr abstimmen wird. Der Bundesrat und der Ständerat wollen die Initiative zur Ablehnung empfehlen.

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Die Diskussion im Nationalrat wird dauern: 72 Ratsmitglieder haben ihren Namen auf die Rednerliste setzen lassen. Entscheiden wird der Rat erst am Donnerstag.

Mindestens 4000 Franken im Monat

Mit der Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser soll bei 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken im Monat liegen und später regelmässig angepasst werden.

Laut dem SGB arbeiten neun Prozent der Beschäftigten in der Schweiz für weniger als 4000 Franken im Monat Vollzeit. Besonders verbreitet sind solch tiefe Löhne im Detailhandel. In dieser Branche arbeiten laut dem SGB 47'000 Personen für weniger als 22 Franken in der Stunde. Mehr als die Hälfte der Betroffenen verfügt über einen Lehrabschluss.

Beim Bewährten bleiben

Die Mindestlohn-Initiative könnte hier aus Sicht der Gewerkschaften Abhilfe schaffen. Im Nationalrat ist das Anliegen aber chancenlos: Die vorberatende Kommission sprach sich mit 18 zu 7 Stimmen dagegen aus. Die bürgerliche Mehrheit vertrat die Ansicht, dass nur eine verhältnismässig geringe Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tieflöhnen betroffen sei.

Oft handle es sich um ein vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben, argumentierten die Gegner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien. Es gebe somit keinen Grund, sich von der bewährten Politik der starken Sozialpartnerschaft und der zurückhaltenden staatlichen Arbeitsmarktregulierung abzuwenden.

Gegner zuversichtlich

Die Befürworter sehen dagegen im Mindestlohn keine grundlegende Abkehr von der bisherigen Politik, sondern eine Korrektur in einem einzelnen Bereich. Dies schwäche die Sozialpartnerschaft nicht, argumentieren sie. Mit der Initiative liesse sich sicherstellen, dass niemand, der einer Erwerbstätigkeit nachgehe, auf staatliche Hilfe angewiesen sei, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Gemäss einer Umfrage im Auftrag des SGB findet die Initiative im Volk durchaus Unterstützung. Die Gegnerinnen und Gegner zeigen sich allerdings nach dem Nein des Stimmvolkes zur 1:12-Initiative vom vergangenen Wochenende zuversichtlich. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sprach mit Blick auf die Mindestlohn-Initiative am Sonntag von einem «ermutigenden Volksentscheid».

Bereits geäussert hat sich das Stimmvolk im Kanton Neuenburg: Es hiess 2011 eine Initiative für Mindestlöhne gut. Im Jura wurde im März ein Volksbegehren angenommen, das Mindestlöhne in den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag vorschreibt.

(ww/sda)

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Die Volksinitiative verlangt einen Mindestlohn von 22 Franken in der Stunde.
Der syndikale Egoismus
Klingt eigentlich toll, oder?

Niemand soll für einen Lohn arbeiten müssen, der nicht zum Leben reicht.

So einfach diese Formel, so einleuchtend sie ist. Leider ist nicht immer alles, was gut klingt, auch gut gemeint. Und nicht immer ist alles, was gut gemeint, auch gut gemacht.

Folgendes lässt sich mit Sicherheit sagen:

Ein gesetzlicher Mindestlohn entspricht einem generellen Arbeitsverbot unterhalb dieser Lohngrenze.

Heisst das nun, dass alle Arbeitnehmer am unteren Lohnsteiss von diesem Gesetz profitieren und existenzsichernde Löhne erhalten?

Ganz klar nein - das Gegenteil wird der Fall sein.

Gruppe 1: Wer heute schon über dem geplanten gesetzlichen Minimallohn arbeitet, für den ändert sich vorab gar nichts.

Gruppe 2: Wer heute für einen Lohn arbeitet, der unterhalb dieses geplanten Limits liegt, der wird entweder:
- danach arbeitslos, weil seine Arbeit künftig teurer (zu teuer) wird und er die dafür nötige höhere Arbeitsleistung nicht erbringen kann

- oder er wird in eine höhere Lohnklasse eingestuft, weil der Arbeitgeber kurzfristig nicht auf diese Arbeitskraft verzichten kann. Mittelfristig wird die Entlassung drohen, da sich kein Arbeitgeber leisten kann und will, einen Mitarbeiter ausserhalb der Rentabilität zu beschäftigen.
Das wird im Detail unterschiedlich verlaufen. Kassiererinnen werden zunehmend durch Self-Scanner, Hilfsarbeiter durch besser gebildete ersetzt, wofür dann der Betrieb Restrukturierungen durchführen wird. Coiffeusen werden vielleicht von höheren Löhnen profitieren, müssen dafür aber für besser zahlende Kundschaft arbeiten (z.B. Frauen, die sich Haare färben und verlängern lassen). Den profanen Herren-Haarschnitt für 40 Stutz wird es nicht mehr geben. Und da die Herren der Schöpfung mehrheitlich nicht bereit sein werden, für einen Haarschnitt 100 Stutz hinzublättern, sondern sich die Haare lieber mit der Maschine oder durch die Nachbarin schneiden lassen, werden entsprechend viele Salons schliessen müssen.

10 Jahre nach der Einführung des Mindestlohnes darf die Schweiz stolz zurückblicken.
Working poor- Quote : 0% (offiziell)
Schwarzarbeits-BIP: geschätzte 100 Mio.

Die Arbeitslosen werden es - je nach Arbeitseinstellung - verdanken oder Euch verfluchen. Denn die einen MÜSSEN nicht mehr, die anderen DÜRFEN nicht mehr arbeiten.

Aber das ist ja nicht so schlimm. Hauptsache, das Syndikat kann einen Abstimmungserfolg verbuchen. Dass sie ihre Schäfchen verkauft und verraten haben, merken diese dann erst in 10 Jahren.
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