Sommersession 2016

Nationalrat sagt Ja zur Stiefkindadoption für Homosexuelle

publiziert: Montag, 30. Mai 2016 / 17:57 Uhr
Die Mehrheit der Kommission ist für die Änderungen.(Symbolbild)
Die Mehrheit der Kommission ist für die Änderungen.(Symbolbild)

Bern - Homosexuelle sollen künftig Kinder ihrer Partner oder Partnerinnen adoptieren dürfen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dieser Änderung des Adoptionsrechts zugestimmt.

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Heute ist die Stiefkindadoption Ehepaaren vorbehalten. Künftig soll sie in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung. Der Nationalrat hat dem am Montag zugestimmt.

Er lehnte mit 127 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag aus den Reihen der SVP ab, die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft - also homosexuelle Paare - weiterhin auszuschliessen.

Nein sagte er auch zu einem Antrag, die Stiefkindadoption für faktische Lebensgemeinschaften - also Konkubinatspaare - auszuschliessen. Dieser Entscheid fiel knapper, mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Zumutbar für das Paar

Gegen die Stiefkindadoption für Konkubinatspaare stellten sich neben der SVP auch die CVP und die BDP. Die Gesellschaft dürfe verlangen, dass sich ein Paar rechtlich binde, wenn es ein Kind an sich binden wolle, argumentierten sie. Das sei zumutbar. Die Mehrheit folgte aber dem Bundesrat und dem Ständerat.

Die Gesetzesrevision soll der Tatsache Rechnung tragen, dass immer mehr Kinder bei unverheirateten Paaren aufwachsen. Die Adoption fremder Kinder wird gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin nicht erlaubt sein. Einzelpersonen dagegen dürfen - wie bereits heute - ein Kind adoptieren.

Nicht die Kinder bestrafen

Das Zusammenleben sei vielfältiger geworden, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Man könne das bedauern. Aber ein liberales Familienrecht sollte das abbilden, was gelebt werde. Sonst litten die Schwächsten darunter, also die Kinder. Deren Wohl müsse im Zentrum stehen, sagte Sommaruga.

Der Rat habe zu entscheiden, wie Kinder abgesichert seien, wenn sie beispielsweise den leiblichen Elternteil verlören. Ihnen die rechtliche Absicherung zu verweigern, weil der leibliche Vater oder die leibliche Mutter nicht geheiratet hätten, sei nicht im Sinne des Kindeswohls, gab Sommaruga zu bedenken. "Wenn es Ihnen nicht passt, dass erwachsene Menschen ohne Trauschein zusammenleben, dann bestrafen sie doch nicht das Kind dafür."

Was heisst "Kindeswohl"?

Die Gegnerinnen und Gegner zogen in Zweifel, dass die geplanten Änderungen tatsächlich im Interesse der Kinder sind. Zuerst sollte geklärt werden, was "Kindeswohl" überhaupt bedeute, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Streitfälle seien programmiert.

Es gehe nicht um die Frage, ob ein Kind bei gleichgeschlechtlichen Eltern gut aufgehoben sei oder nicht, versicherte der SVP-Nationalrat. "Selbstverständlich" könne ein Kind sich wohler fühlen bei einem gleichgeschlechtlichen Paar als in einer Familie mit Mutter und Vater, die wild zerstritten seien.

Vorwurf der "Salamitaktik"

Yves Nidegger (SVP/GE) stellte fest, die Öffnung der Adoption für Unverheiratete bedeute mehr Unsicherheit für das Kind. Das Paar könne sich trennen, ohne dass ein Richter im Spiel sei. Die Gesellschaft habe sich verändert, aber Kinder hätten, wenn sie zur Welt kämen, immer noch einen biologischen Vater und eine biologische Mutter.

Die Gegner befürchten auch, dass es sich nur um einen ersten Schritt handelt: In einem nächsten könnte gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Adoption fremder Kinder erlaubt werden. Andreas Glarner (SVP/AG) sprach von "Salamitaktik". Sommaruga erinnerte daran, dass das Parlament die aktuelle Gesetzesrevision gefordert hatte. Über allfällige weitere Schritte werde ebenfalls das Parlament entscheiden können.

Tieferes Mindestalter

Die Stiefkindadoption ist nur ein Element der Revision. Der Nationalrat hatte am Montag noch über weitere Änderungen des Adoptionsrechts zu befinden. Das Mindestalter für die Adoption soll von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden. Und die Dauer der Ehe soll nicht mehr ausschlaggebend sein: Das Paar muss künftig mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein Kind adoptieren zu können.

Eine Änderung will die Nationalratskommission bei den Auskunftsrechten adoptierter Kinder anbringen: Diese sollen nicht nur über ihre leiblichen Eltern Auskunft erhalten, sondern auch über ihre leiblichen Geschwister.

(fest/sda)

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