Nationalrat schwächt Kulturgütertransfergesetz ab

publiziert: Dienstag, 4. Mrz 2003 / 11:22 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 4. Mrz 2003 / 11:45 Uhr

Bern - Antiquare und Kunsthändler müssen nicht über Kulturgüter informieren, die ihnen illegalerweise angeboten werden. Der Nationalrat hat den Entwurf des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) zugunsten des Handels abgeschwächt.

Portugiesischer Pferdewagen.
Portugiesischer Pferdewagen.
Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) wurde durch mehrere Änderungen von Seiten der SVP, FDP und der Liberalen zusammen gestutzt. Die Anträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) wurden grösstenteils abgelehnt. Nichts wissen wollte eine bürgerliche Mehrheit von einer Meldepflicht für Kunsthändler.

Zu reden gab auch die Frist, innerhalb derer der Eigentümer gestohlenes Kunstgut vom Käufer zurückverlangen kann. Die Kommission schlug eine Dauer von 30 Jahren vor. Auf Druck von SVP, FDP und Liberaler halbierte der Nationalrat diese Frist jedoch auf 15 Jahre.

Mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen - grösstenteils aus der SVP - stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der UNESCO-Konvention von 1970 zu.

(bsk/sda)

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