Nationalrat spricht sich für Gebührensplitting aus

publiziert: Donnerstag, 4. Mrz 2004 / 16:37 Uhr

Bern - Privatradios und Privat-TV-Sender mit Leistungsauftrag sollen 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Dies hat der Nationalrat im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen.

Vor allem lokal-regionale Programme sollen von den SRG-Gebühren profitieren.
Vor allem lokal-regionale Programme sollen von den SRG-Gebühren profitieren.
Dem Nationalrat gelang es nicht, das RTVG mit seinen 119 Artikeln und etwa gleich vielen Abänderugsanträgen zu Ende zu beraten. Eine weitere Diskussion - allerdings nur über Nebenfragen - und die Gesamtabstimmung finden erst in der dritten Sessionswoche statt.

Mit klarer Mehrheit bestätigte die grosse Kammer ihren Entscheid, dass Veranstalter lokal-regionaler Programme mit SRG-Gebühren alimentiert werden. Laut ihrem Beschluss steigen die Subventionen von 12 auf rund 44 Millionen Franken. So soll ein Massensterben von Lokalradios verhindert werden.

Private Stationen, die vom Gebührensplitting profitieren wollen, kann der Bundesrat verpflichten, ein Redaktionsstatut zur Absicherung der redaktionellen Freiheit zu erlassen. Die Verwendung der finanziellen Mittel wird kontrolliert. Bei Verfehlungen können die Gebührenanteile zurückgefordert werden.

Eine Radio- oder Fernsehkonzession erhält nur, wer die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet. Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn ein Veranstalter seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Der Nationalrat lehnte den vom Bundesrat vorgeschlagenen Beirat zur Beobachtung des Programmschaffens der SRG ab. Auch von Publikumsräten, welche die Erbringung der Leistungsaufträge der SRG und der Privaten observieren sollten, wollte er nichts wissen.

Nach einem Rückkommensantrag beschloss der Nationalrat mit 109 zu 44 Stimmen, dass das Verbot für die SRG, für Alkoholika, Politik, Abstimmungen und Religion zu werben, auch für die ausländischen Werbefenster gelten soll. Den inländischen Privatstationen ist nur Reklame für Tabak und Schnaps untersagt.

(rr/sda)

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