Nationalrat stimmt Drittstaatenregelung zu

publiziert: Montag, 3. Mai 2004 / 20:37 Uhr

Bern - Auf ein Asylgesuch soll nicht eingetreten werden, wenn Asylsuchende in der Schweiz bereits ein Verfahren ohne Erfolg durchlaufen haben oder in einem EU-Staat abgelehnt worden sind. Der Nationalrat hat der Drittstaatenregelung zugestimmt.

Die Beratung des Asylgesetzrevision geht am Dienstag weiter.
Die Beratung des Asylgesetzrevision geht am Dienstag weiter.
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Mit zusätzlichen Auflagen, wie von links gefordert, mochte der Nationalrat die Regelung nicht beladen. Der Bundesrat soll Staaten bezeichnen, in denen Sicherheit vor Verfolgung besteht.

Erfolglos beantragte Ruth-Gaby Vermot (SP/BE) namens einer Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) den Zusatz, dass es sich um politisch stabile Staaten handeln müsse, die Zugang zu einem mit dem schweizerischen vergleichbaren Asylverfahren bieten.

Damit würde der Vollzug des Asylgesetzes verunmöglicht, hielt Philipp Müller (FDP/AG) entgegen. Der Flüchtlingsbegriff würde ausgeweitet, ja sogar pervertiert. Es gebe reihenweise Staaten, welche die Menschenrechts- oder die Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert hätten, aber keine Bedrohung Asylsuchender darstellten.

Politisch stabil?

Was heisst politisch stabil?, wollte Bundesrat Christoph Blocher wissen. Ob dies beispielsweise für Italien zutreffe, welches im Asylbereich als sicheres Land gelte. Der Antrag von Vermot wurde mit 103 zu 66 Stimmen verworfen.

Cécile Bühlmann (Grüne/LU) wollte einbauen, dass der Bundesrat vor seinem Entscheid das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge, die Eidg. Kommission für Flüchtlingsfragen sowie anerkannte Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen konsultiert. Dies wurde mit 97 zu 71 Stimmen abgelehnt.

Die Beratung des Asylgesetzrevision geht am Dienstag weiter. Insgesamt 26 Stunden hat der Nationalrat dafür vorgesehen. Es liegen rund 60 Minderheitsanträge und 80 Einzelanträge vor.

(bert/sda)

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