Nationalrat will Notrecht verbessern

publiziert: Montag, 13. Sep 2010 / 20:47 Uhr
Es geht darum, das Verhältnis von Bundesrat und Parlament in Krisenzeiten klar zu regeln und die Rolle des Parlaments zu stärken.
Es geht darum, das Verhältnis von Bundesrat und Parlament in Krisenzeiten klar zu regeln und die Rolle des Parlaments zu stärken.

Bern - Beruft sich der Bundesrat in ausserordentlichen Krisenlagen aufs Notrecht, soll er die Entscheide in Zukunft rascher durchs Parlament absegnen lassen. Dies hat der Nationalrat am Montag beschlossen.

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Laut Bundesverfassung darf die Regierung heute in ausserordentlichen Lagen Verordnungen und Verfügungen ohne gesetzliche Grundlage erlassen und Ausgaben ohne vorgängigen Beschluss des Parlaments tätigen.

Ersteres tat der Bundesrat etwa mit dem Entscheid, die Akten im Fall Tinner zu vernichten; letzteres Vorgehen wählte er, um der UBS mit einer 6-Milliarden-Finanzspritze aus der Patsche zu helfen. Der Bundesrat musste dabei nur die Zustimmung durch die Finanzdelegation einholen.

Handlungsfähigkeit der Regierung erhalten

Beides soll auch weiterhin möglich sein, lautet das Fazit nach etwa der Hälfte der Debatte über die Neugestaltung des Notrechts. Eine deutliche Mehrheit des Nationalrats war gleichzeitig der Ansicht, dass im Notrecht die Ansprüche an Demokratie und Rechtsstaat in Zukunft höher gewichtet werden müssen.

Nicht zuletzt geht es laut Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE) darum, das Verhältnis von Bundesrat und Parlament in Krisenzeiten klar zu regeln und die Rolle des Parlaments zu stärken.

In der Folge beschloss der Nationalrat auf Vorschlag seiner Staatspolitischen Kommission, dass der Bundesrat den Entwurf einer notrechtlichen Verfügung spätestens 48 Stunden vor dem Beschluss des Bundesrates dem zuständigen Organ der Bundesversammlung zur Konsultation unterbreiten muss.

Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so muss der Bundesrat das zuständige Parlamentsgremium spätestens 24 Stunden nach dem Beschluss über das Vorgehen informieren.

(fest/sda)

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Der Nationalrat stimmte einem Gesetz zu, das klarere Bestimmungen für das Vorgehen in Krisen enthält.
Beide Fälle skandalös
In beiden Fällen (Tinner-Aktien sowie UBS) hatte das Notrecht nichts zu suchen. Das war lediglich Mittel zum Zweck um am Parlament vorbeizukommen.

Das darf nie mehr passieren.
Notrecht nur wenn echte Gefahr besteht
Dies ist verständlich, denn insbesondere im Fall Tinner wurde das Notrecht in fraglicher Art und Weise strapaziert. Die angeblich so wichtige Vernichtung dieser Akten hat sich im Nachhinein relativiert, indem plötzlich Kopien aufgetaucht sind, eine Beschlagnahmung erfolgte usw usw. Notrecht sollte wirklich nur dann angewendet werden, wenn unser Land in Gefahr ist. Dass das Parlament in diesem Punkt den Handlungsspielraum des Bundesrats einschränken will, ist verständlich.
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