Politische Rechte
Nationalrat will Referendumsfrist «verlängern»
publiziert: Mittwoch, 19. Mrz 2014 / 16:11 Uhr
Die Gesamtabstimmung über das Bundesgesetz über die politischen Rechte steht noch aus. (Symbolbild)
Bern - Wer ein Referendum ergreift, soll künftig etwas mehr Zeit für die Unterschriftensammlung haben. Der Nationalrat hat am Mittwoch einer entsprechenden Gesetzesänderung mit 110 zu 76 Stimmen zugestimmt.
Zwar bleiben die Vorgaben bestehen, wonach für ein Referendum innert 100 Tage 50'000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Allerdings sollen neu unter Umständen auch Unterschriftenlisten berücksichtigt werden, die erst nach Ablauf der Frist bescheinigt wurden. Dies sollte dann möglich sein, wen die Listen noch innert der Referendumsfrist bei der Amtsstelle eingereicht wurden und der Eingang bestätigt ist.
Andreas Gross (SP/ZH) sprach sich für die Änderung aus: «Das Grundrecht soll nicht davon abhängen, ob eine Behörde zügig arbeitet oder nicht.» Es sei «hoch frustrierend», wenn ein Volksbegehren nicht zustande komme, obwohl man sich angestrengt und alle Fristen berücksichtigt habe, nur weil die Unterschriften nicht schnell genug zurück kämen. Unterstützung erhielt das Anliegen auch von den Grünen und der SVP.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Änderung ausgesprochen. Eine Erstreckung der Frist, und darauf laufe die Änderung hinaus, schaffe Rechtsunsicherheit, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova.
Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE) sagte es sei fraglich, ob die Erweiterung der Frist im Einklang mit der Bundesverfassung sei. Da stehe fest, dass für ein Referendum 50'000 Unterschriften in 100 Tagen gesammelt werden müssten. Darunter verstehe man gültige, also beglaubigte Unterschriften.
Die Gesamtabstimmung über das Bundesgesetz über die politischen Rechte steht noch aus.
Gescheitertes Referendum als Auslöser
Auslöser für die Änderung waren die gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland. Die Bundeskanzlei hatte festgestellt, dass die Referenden mangels rechtzeitiger Einreichung der notwendigen 50'000 Unterschriften nicht zustanden gekommen sei.
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) machte gewisse Gemeinden für die fehlenden Unterschriften verantwortlich. Insbesondere aus dem Kanton Genf seien über tausend Unterschriften verspätet in Bern eingetroffen, weil sie von den für die Beglaubigung zuständigen Behörden am Tag vor dem Ablauf der Referendumsfrist nur mit B- anstatt mit A-Post verschickt worden seien.
Das Bundesgericht bestätigte später den Entscheid der Bundeskanzlei im Bezug auf das Abkommen mit Grossbritannien. Der Wortlaut des Gesetzes sei klar: Die beglaubigten Unterschriften müssen innert der 100-tägigen Referendumsfrist bei der Bundeskanzlei eingetroffen sein.
Andreas Gross (SP/ZH) sprach sich für die Änderung aus: «Das Grundrecht soll nicht davon abhängen, ob eine Behörde zügig arbeitet oder nicht.» Es sei «hoch frustrierend», wenn ein Volksbegehren nicht zustande komme, obwohl man sich angestrengt und alle Fristen berücksichtigt habe, nur weil die Unterschriften nicht schnell genug zurück kämen. Unterstützung erhielt das Anliegen auch von den Grünen und der SVP.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Änderung ausgesprochen. Eine Erstreckung der Frist, und darauf laufe die Änderung hinaus, schaffe Rechtsunsicherheit, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova.
Kommissionssprecher Rudolf Joder (SVP/BE) sagte es sei fraglich, ob die Erweiterung der Frist im Einklang mit der Bundesverfassung sei. Da stehe fest, dass für ein Referendum 50'000 Unterschriften in 100 Tagen gesammelt werden müssten. Darunter verstehe man gültige, also beglaubigte Unterschriften.
Die Gesamtabstimmung über das Bundesgesetz über die politischen Rechte steht noch aus.
Gescheitertes Referendum als Auslöser
Auslöser für die Änderung waren die gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland. Die Bundeskanzlei hatte festgestellt, dass die Referenden mangels rechtzeitiger Einreichung der notwendigen 50'000 Unterschriften nicht zustanden gekommen sei.
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) machte gewisse Gemeinden für die fehlenden Unterschriften verantwortlich. Insbesondere aus dem Kanton Genf seien über tausend Unterschriften verspätet in Bern eingetroffen, weil sie von den für die Beglaubigung zuständigen Behörden am Tag vor dem Ablauf der Referendumsfrist nur mit B- anstatt mit A-Post verschickt worden seien.
Das Bundesgericht bestätigte später den Entscheid der Bundeskanzlei im Bezug auf das Abkommen mit Grossbritannien. Der Wortlaut des Gesetzes sei klar: Die beglaubigten Unterschriften müssen innert der 100-tägigen Referendumsfrist bei der Bundeskanzlei eingetroffen sein.
(bert/sda)
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