Nationalrat zieht Geldwäscherei-Vorlage die Zähne
Bern - Der Nationalrat ist im Grundsatz zwar damit einverstanden, die Geldwäschereiregeln den aktuellen internationalen Standards anzupassen. Er hat die Bestimmungen aber verwässert.
Dieser möchte die Geldwäscherei-Regeln dem aktuellen internationalen Standard anpassen, um zu verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Der Ständerat hatte die Gesetzesänderungen mit wenigen Anpassungen gutgeheissen. Im Nationalrat stiess die Revision nun aber auf heftigen Widerstand.
Ein anderer Vorschlag
Zu den zentralen Punkten gehört, dass Steuerdelikte neu als Vortaten zu Geldwäscherei gelten sollen. Damit müssen die Banken bei Verdacht auf ein solches Delikt den Kunden der Geldwäschereibehörde melden. Betroffen wären ausschliesslich Steuerbetrüger nach aktuellem Steuerstrafrecht. Nach dem Willen des Bundesrates müssten die hinterzogenen Steuern zudem 200'000 Franken pro Steuerperiode übersteigen. Der Ständerat setzte die Grenze bei 300'000 Franken an.
Der Nationalrat hat nun einen anderen Vorschlag: Ein Steuerdelikt soll nur dann als Vortat zu Geldwäscherei gelten, wenn die Straftat eine oder mehrere Steuerrückerstattungen über 200'000 Franken pro Steuerperiode bewirkt. Er hiess diese Formulierung, welche die FDP eingebracht hatte, mit 93 zu 91 Stimmen gut.
Kein Verbot hoher Bargeldzahlungen
Ferner will der Nationalrat Bargeldzahlungen über 100'000 Franken nicht verbieten. Die Linke plädierte vergeblich dafür, dem Bundesrat zu folgen. Jacqueline Badran (SP/ZH) warf die Frage auf, warum überhaupt jemand bei Immobilien- und Kunstkäufen solch hohe Beträge in bar bezahlen möchte in einer Zeit, in der nicht einmal das Essen bar bezahlt werde. Ihr falle kein Grund ein ausser Geldwäscherei.
Die Rednerinnen und Redner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien widersprachen. «Bargeld gibt Freiheit, Bargeld gibt Anonymität», sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). Dies sei der Sinn der Sache, und das sei auch richtig so. Es gehe nicht an, dass der Staat alle finanziellen Transaktionen der Bürgerinnen und Bürger überwache. «Das sind totalitäre Verhältnisse, das gehört nicht in eine freie Demokratie.»
Transparenz bei Inhaberaktien
Verwässert hat der Nationalrat auch die Regeln zu den Inhaberaktien. Weil diese nicht auf den Namen einer bestimmten Person ausgegeben werden und damit den Aktionären Anonymität garantieren, erfüllen sie die internationalen Standards nicht. Der Bundesrat will dies ändern.
Künftig sollen Inhaberaktionäre den Erwerb von Aktien der Gesellschaft melden müssen. Bei Erreichen einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent soll die an den Aktien wirtschaftlich berechtigte Person bekannt gegeben werden. Die Gesellschaft hätte die Pflicht, ein Verzeichnis über die meldepflichtigen Inhaber und wirtschaftlich Berechtigten von Inhaberaktien zu führen.
Ausnahme für KMU
Der Ständerat hatte dem zugestimmt. Nach dem Willen des Nationalrats soll nun aber keine Meldepflicht gelten, wenn die Gesellschaft über weniger als 250'000 Franken Kapital verfügt. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung soll die Grenze bei 50'000 Franken liegen. Für KMU würden die neuen Regeln also nicht gelten.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf rief den Rat vergeblich dazu auf, keine Ausnahmen zu schaffen. Die Grenze sei «absolut willkürlich». Mit dieser Regelung wären nur noch 20 Prozent der Aktiengesellschaften und 10 Prozent der GmbH den Transparenzvorschriften unterstellt.
Die SVP hatte gar nicht erst über die Details beraten wollen, sie lehnt die neuen Regeln generell ab. Die anderen bürgerlichen Parteien bekannten sich zu einem sauberen Finanzplatz, verlangten aber, dass die Schweiz nicht mehr Regeln erlasse als andere Staaten. Es brauche keinen «Swiss finish», lautete der Tenor.
(awe/sda)
- melabela aus littau 1
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