Nationalratskommission rückt von Nothilfe-Regime für alle ab
publiziert: Freitag, 19. Okt 2012 / 21:47 Uhr
Die reduzierte Sozialhilfe für Asylsuchende soll generell tiefer liegen als für Einheimische. (Symbolbild)
Die reduzierte Sozialhilfe für Asylsuchende soll generell tiefer liegen als für Einheimische. (Symbolbild)

Bern - Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats verabschiedet sich von ihrem Konzept, wonach alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe erhalten sollen. Sie schliesst sich im Grundsatz der milderen Variante des Ständerats, will diese aber verschärfen.

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Alle Asylsuchende in der Schweiz sollen nach den Entscheiden der SPK vom Freitag höchstens eine reduzierte Sozialhilfe erhalten können. Noch weiter gekürzt oder ganz gestrichen werden soll die Sozialhilfe jenen Asylsuchenden, die sich gegenüber den Behörden renitent verhalten oder straffällig werden. Beides passiert schon heute, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Die SPK zeigte sich damit im Grundsatz einverstanden mit dem Vorschlag, den der Ständerat in der Herbstsession verabschiedet hat, wie die Parlamentsdienste mitteilten. In einigen Details präzisierte und verschärfte die Kommission jedoch die Ständeratsvariante.

Zwingender Ausschluss

Grundsätzlich von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden soll, wer einen rechtskräftigen Wegweisungsbescheid erhalten hat. Diese Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, erhielten damit lediglich noch die kantonal geregelte Nothilfe. Weiter sollen die Kantone Nothilfe wenn immer möglich in Sachleistungen ausrichten müssen.

Der Entscheid für das gegenüber dem Ständerat abgeänderte Konzept fiel in der SPK mit 17 zu 8 Stimmen. Schon heute ist im Gesetz vorgesehen, dass Personen mit Nichteintretens- oder Wegweisungsentscheid nur noch Nothilfe erhalten. Es handelt sich jedoch um eine Kann-Formulierung.

Den früheren Entscheid des Nationalrates, alle Asylsuchende nur noch mit Nothilfe statt der grosszügigeren Sozialhilfe zu unterstützen, verwarf die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen. Der Nationalrat hatte damit die Attraktivität der Schweiz als Asylland verringern wollen, der Ständerat hielt den Vorschlag aber für untauglich.

Keine fixe Reduktion

Die reduzierte Sozialhilfe für Asylsuchende soll generell tiefer liegen als für Einheimische. Wie hoch die Kantone die Beträge ansetzen sollen, soll der Bund jedoch nicht vorschreiben. Mit 14 zu 11 Stimmen ist ein Antrag gescheitert, die Reduktion bei der Sozialhilfe auf mindestens 40 Prozent festzulegen.

Die Kommission befasste sich mit weiteren Differenzen zum Ständerat. Namentlich hält sie daran fest, dass vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ihren Aufenthaltstitel verlieren sollen, wenn sie länger als zwei Monate ins Ausland reisen oder in einem anderem Land einen Asylantrag stellen.

Vorläufig Aufgenommene sollen ihre Familien zudem frühestens nach fünf statt wie heute nach drei Jahren in die Schweiz holen können. Ob vorläufig Aufgenommene eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, soll auch weiterhin nach fünf Jahren und nicht erst nach sieben Jahren geprüft werden.

Diese Entscheide fielen knapp und teilweise mit Stichentscheid des Präsidenten, so dass die Ausgangslage für die Beratung im Nationalrat voraussichtlich in der Wintersession offen ist.

Eingeschwenkt ist die SPK auf den Beschluss des Ständerats, wonach der Bund kantonale Anstalten für den Vollzug von Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft vollständig und nicht nur teilweise finanzieren können soll. Dieser Entscheid fiel mit 14 zu 8 Stimmen.

Dringliche Massnahmen in Kraft

Die laufende Revision der Asylgesetzgebung bringt weitere Verschärfungen. Mehrere Massnahmen waren aber bereits ausgegliedert worden, weil sie das Parlament für dringlich erklärt hatte. Sie waren nach der Herbstsession in Kraft getreten.

Zu diesen dringlichen Massnahmen gehört beispielsweise, dass Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr annehmen. Ausserdem kann der Bund spezielle Zentren für renitente Asylsuchende schaffen und Asylzentren befristet ohne Zustimmung von Kantonen und Gemeinden eröffnen. Zudem gilt Wehrdienstverweigerung alleine nicht mehr als Asylgrund.

(knob/sda)

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