Ab dem 1. Juni einsetzbar

Neue Gefahrensymbole für chemische Produkte

publiziert: Dienstag, 26. Mai 2015 / 14:36 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 26. Mai 2015 / 14:57 Uhr

Bern - Die neuen Gefahrensymbole kennzeichnen ab dem 1. Juni verbindlich chemische Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen Kennzeichnungssystem mit schwarzen Zeichen auf weissem Grund an.

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Dass die bisher in Europa bekannten orangen Symbole abgelöst werden, ist trotz einer Informationskampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in der Schweiz noch wenig bekannt. Immerhin 70 Prozent der Bevölkerung wissen, dass die Gefahren auf chemischen Produkten gekennzeichnet sind.

Knapp 30 Prozent seien aber immer noch der Meinung, dass dies durch die Giftklassen geschehe, teilte das BAG am Dienstag mit. Die Giftklassen wurden bereits 2005 abgeschafft.

Nur ein Drittel kennt neue Symbole

Lediglich jeder Dritte kennt die neuen Symbole des «Globally Harmonized System» (GHS), wie eine Bevölkerungsbefragung des BAG zeigt. Um die neuen GHS-Symbole bekannt zu machen, hat das BAG von 2012 bis 2015 die Informationskampagne «Genau geschaut, gut geschützt» durchgeführt.

Damit sollte auch für die wichtigste Verhaltensregel im Umgang mit Chemikalien sensibilisiert werden: Wer die Hinweise auf der Etikette liest, schützt sich und andere vor Gefahren.

Das neue Kennzeichnungssystem, das von der UNO entwickelt wurde, umfasst neun Gefahrensymbole. Es soll die Bevölkerung besser schützen und den internationalen Handel mit chemischen Produkten vereinfachen.

Die neuen Symbole sehen den alten zum Teil ähnlich. So gibt es weiterhin den Totenkopf mit den gekreuzten Knochen für hochgiftige Stoffe. Produkte mit diesem Zeichen können schon in kleinen Mengen zu schweren Vergiftungen führen.

Neu ist das Ausrufezeichen. Es bedeutet «Vorsicht gefährlich». Angebracht wird es auf Produkten, die beispielsweise Allergien oder Ekzeme auslösen können. Neu ist auch der Torso. Er wird auf Produkten prangen, die Organe schädigen oder Krebs erzeugen können.

Schrittweise ersetzen

Die alten Symbole verschwinden schrittweise aus Schweizer Verkaufsregalen. Bei den Grossverteilern sei die Umstellung schon weit fortgeschritten, schreibt das BAG.

Bereits hergestellte Produkte können noch bis 2017 mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Für neue Produkte ist die GHS-Kennzeichnung ab 1. Juni 2015 verbindlich. Für Pflanzenschutzmittel gelten längere Übergangsfristen.

(nir/sda)

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