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Oberstes Gericht lässt Verfahren prüfen
Neue Hoffnung für Chodorkowski
publiziert: Mittwoch, 25. Dez 2013 / 14:55 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 25. Dez 2013 / 18:14 Uhr
Michail Chodorkowski kann wieder hoffen.
Moskau - Für den aus dem Straflager entlassenen Ex-Ölmilliardär Michail Chodorkowski gibt es neue Hoffnung auf eine Rückkehr nach Russland. Russlands Oberstes Gericht will die beiden umstrittenen Verfahren gegen Chodorkowski überprüfen.
Der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Wjatscheslaw Lebedew, wies überraschend eine Überprüfung der zwei Strafverfahren gegen den früheren Chef des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos an. Es gebe "neue Umstände", teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Moskau mit.
Die Prüfung der beiden Prozesse von 2005 und 2010 werde in den kommenden zwei Monaten erfolgen, sagte der Sprecher weiter. Als Begründung verwies er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Juli Verfahrensmängel im ersten Prozess gegen Chodorkowski und seinen Geschäftspartner Platon Lebedew kritisiert hatte.
Chodorkowski war am vergangenen Freitag überraschend von Präsident Wladimir Putin begnadigt und kurz darauf entlassen und nach Berlin geflogen worden. Lebedew befindet sich allerdings weiterhin in Haft. Die Freilassung Chodorkowskis wurde allgemein als Versuch interpretiert, das Image Russlands vor den im Februar anstehenden Olympischen Winterspielen in Sotschi aufzubessern.
Umstrittene Steuerschuld
Das Oberste Gericht ordnete für das erste wegen Steuerhinterziehung geführte Strafverfahren gegen Chodorkowski an, die damals festgesetzte Zahlungsforderung von 17,5 Milliarden Rubel (rund 480 Millionen Franken) zu überprüfen.
Dabei geht es im wesentlichen um eine vom Gericht festgesetzte Steuerschuld, die Chodorkowskis Yukos-Konzern unterschlagen haben soll. Ausserdem lässt das Oberste Gericht nun das zweite Urteil vom 27. Dezember 2010 wegen Öldiebstahls überprüfen.
Chodorkowskis Anwälte bezeichneten die Entscheidung des Obersten Gerichts als positives, wenn auch nur vorläufiges Zeichen. Es sei möglich, dass ihr Sohn nach Russland zurückkehren könne, wenn die vom Staat geforderte Summe gestrichen werde, sagte Chodorkowskis Mutter, Marina Chodorkowskaja, der Agentur Interfax. Allerdings hätten viele Berufungsverfahren mit Enttäuschungen geendet.
Kein Geld für Russlands Opposition
Chodorkowski hatte in Berlin erklärt, dass die Milliardensumme der Hauptgrund sei, weshalb er nicht in seine Heimat zurückkehren könne. Er hatte auch seine Hoffnung geäussert, dass seine Klage gegen die Zahlungsforderung in seinem Sinne entschieden werde.
Chodorkowski hatte Putin nach eigenen Angaben schriftlich zugesichert, künftig die russische Opposition nicht mehr finanzieren und auch nicht um Rückgabe der Yukos-Aktiva kämpfen zu wollen. Im Moment gewöhnt er sich nach Angaben seiner Angehörigen nach der harten Straflagerhaft wieder an die Freiheit.
Der 50-jährige Chodorkowski hält sich seither in Berlin auf, wo er erstmals wieder mit seiner ganzen Familie vereint ist. Die Chordorkowskis wollen die Weihnachtstage und den Jahreswechsel in Berlin verbringen.
Anschliessend will Chodorkowski in die Schweiz ausreisen, wo seine Frau mit den 14-jährigen Zwillingen Gleb und Ilja lebt. Ein Schengen-Visum für drei Monate hat Chodorkowski bereits beantragt.
Die Prüfung der beiden Prozesse von 2005 und 2010 werde in den kommenden zwei Monaten erfolgen, sagte der Sprecher weiter. Als Begründung verwies er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Juli Verfahrensmängel im ersten Prozess gegen Chodorkowski und seinen Geschäftspartner Platon Lebedew kritisiert hatte.
Chodorkowski war am vergangenen Freitag überraschend von Präsident Wladimir Putin begnadigt und kurz darauf entlassen und nach Berlin geflogen worden. Lebedew befindet sich allerdings weiterhin in Haft. Die Freilassung Chodorkowskis wurde allgemein als Versuch interpretiert, das Image Russlands vor den im Februar anstehenden Olympischen Winterspielen in Sotschi aufzubessern.
Umstrittene Steuerschuld
Das Oberste Gericht ordnete für das erste wegen Steuerhinterziehung geführte Strafverfahren gegen Chodorkowski an, die damals festgesetzte Zahlungsforderung von 17,5 Milliarden Rubel (rund 480 Millionen Franken) zu überprüfen.
Dabei geht es im wesentlichen um eine vom Gericht festgesetzte Steuerschuld, die Chodorkowskis Yukos-Konzern unterschlagen haben soll. Ausserdem lässt das Oberste Gericht nun das zweite Urteil vom 27. Dezember 2010 wegen Öldiebstahls überprüfen.
Chodorkowskis Anwälte bezeichneten die Entscheidung des Obersten Gerichts als positives, wenn auch nur vorläufiges Zeichen. Es sei möglich, dass ihr Sohn nach Russland zurückkehren könne, wenn die vom Staat geforderte Summe gestrichen werde, sagte Chodorkowskis Mutter, Marina Chodorkowskaja, der Agentur Interfax. Allerdings hätten viele Berufungsverfahren mit Enttäuschungen geendet.
Kein Geld für Russlands Opposition
Chodorkowski hatte in Berlin erklärt, dass die Milliardensumme der Hauptgrund sei, weshalb er nicht in seine Heimat zurückkehren könne. Er hatte auch seine Hoffnung geäussert, dass seine Klage gegen die Zahlungsforderung in seinem Sinne entschieden werde.
Chodorkowski hatte Putin nach eigenen Angaben schriftlich zugesichert, künftig die russische Opposition nicht mehr finanzieren und auch nicht um Rückgabe der Yukos-Aktiva kämpfen zu wollen. Im Moment gewöhnt er sich nach Angaben seiner Angehörigen nach der harten Straflagerhaft wieder an die Freiheit.
Der 50-jährige Chodorkowski hält sich seither in Berlin auf, wo er erstmals wieder mit seiner ganzen Familie vereint ist. Die Chordorkowskis wollen die Weihnachtstage und den Jahreswechsel in Berlin verbringen.
Anschliessend will Chodorkowski in die Schweiz ausreisen, wo seine Frau mit den 14-jährigen Zwillingen Gleb und Ilja lebt. Ein Schengen-Visum für drei Monate hat Chodorkowski bereits beantragt.
(bert/sda)
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