Neue Richtlinien zur Feststellung des Todes

publiziert: Dienstag, 9. Aug 2005 / 16:12 Uhr

Basel - Die Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat die Richtlinien zur "Feststellung des Todes im Bezug auf die Organtransplantation" überarbeitet.

Ein Totenschein darf nur noch unter klar festgelegten Bedingungen ausgestellt werden.
Ein Totenschein darf nur noch unter klar festgelegten Bedingungen ausgestellt werden.
Die Richtlinien legen die Untersuchungen fest, mit welchen der Tod nachgewiesen werden kann.

Dabei geht es insbesondere um die Verfahren, mit welchen der Hirntod nachgewiesen werden darf.

Nach einer Medienmitteilung der SAMW sind nach der Revision insgesamt fünf Untersuchungsmethoden zulässig, um den irreversiblen Funktionsausfall des Gehirns festzustellen.

Zwei klinische Untersuchungen

Kann keines dieser Verfahren den Hirntod bestätigen, müssen zwei klinische Untersuchungen durchgeführt werden, zwischen welchen jedoch sechs Stunden liegen müssen.

Bis dahin ist ein Mensch als Lebender zu behandeln, entsprechend dürfen ihm ohne vorgängige Einwilligung keine Organe entnommen werden.

(rr/sda)

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