Neue Wege im Kampf gegen Jugendkriminalität

publiziert: Mittwoch, 1. Dez 2004 / 08:22 Uhr

Zürich - Sollen junge Delinquenten ins Gefängnis, in ein Heim oder in eine psychiatrische Klinik? Differenzierte Antworten auf diese zentrale Frage ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen der Jugendstrafrechtspflege und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Die pädagogischen Massnahmen müssen sehr individuell Vorgenommen werden.
Die pädagogischen Massnahmen müssen sehr individuell Vorgenommen werden.
Straftaten können verschiedene Ursachen haben. Wer zum Beispiel Geld stiehlt, hat vielleicht nie gelernt, fremdes Eigentum zu respektieren. Ein Suchtkranker tut dies, um Drogen beschaffen zu können. Möglich ist auch eine Kombination von psychischen Störungen und Erziehungsdefiziten, die kriminelles Verhalten begünstigen.

Mehr Behandlung als Bestrafung

Welche strafrechtlichen, psychiatrischen oder pädagogischen Massnahmen sinnvoll sind, hat die Jugendstrafrechtspflege unter Berücksichtigung der forensischen Jugendpsychiatrie zu entscheiden. Grundsätzlich geht es im Kindes- und Jugendalter mehr um Resozialisierung, Behandlung und Erziehung als um Bestrafung.

Für einen zukunftsweisenden Jugendstrafvollzug braucht es eine differenzierte Abklärung der Persönlichkeit der Täter, eine genaue Analyse des Deliktverhaltens, detaillierte Gefährlichkeits- und Prognosebeurteilungen sowie ein breites Angebot an besonderen Behandlungen. Der Kanton Zürich versucht, diesen Weg zu gehen.

Meistens pädagogische Massnahmen

Laut Cornelia Bessler, Leiterin der Zürcher Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik, ist zum Beispiel eine Therapie in einer psychiatrischen Klinik angezeigt, wenn eindeutig psychische Störungen wie schwere Psychosen im Vordergrund stehen.

Beim grössten Teil der deliquenten Jugendlichen geht es aber um sozialpädagogische Massnahmen. Möglich sind Platzierungen in offenen oder geschlossenen Heimen oder Arbeitserziehungsanstalten. Damit verbunden sind Trainings, etwa zum Abbau von Aggressionen oder zum Einüben von sozialen Grundfertigkeiten für den Alltag.

Ambulante Behandlungsprogramme

Parallel zur stationären Unterbringung soll laut Bessler ein ambulantes spezielles Behandlungsprogramm aufgebaut werden, das von den verschiedenen Institutionen in Anspruch genommen werden kann. Die differenzierten Therapieangebote können nach der Entlassung oder an Stelle einer stationären Massnahme zur Anwendung kommen.

Die Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik des Kantons Zürich startet im kommenden Januar eine Gruppentherapie für jugendliche Sexualstraftäter. Im Weiteren sind auch Gruppentherapien für Gewaltstraftäter oder soziale Kompetenztrainings geplant.

Zu wenig Plätze für Hochgefährliche

Fachleute sind sich einig, dass Gefängnisaufenthalte allein für sich wenig wirksam sind. Haftstrafen können dann eine positive Wirkung haben, wenn sie Teil eines umfassenden Programms sind.

Ein grosses Problem ist die Unterbringung von hochgefährlichen jugendlichen Kriminellen, weil es nicht genügend sichere Plätze gibt. Das neue Jugendstrafrecht ab 2006 ermöglicht zwar Einschliessungen von 16- bis 18-jährigen Tätern während bis zu vier Jahren. Für den Strafvollzug fehlen aber noch geeignete Strukturen.

(Vincenzo Capodici/sda)

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