Einigung der deutschen Innenminister

Neuer Anlauf für NPD-Verbot

publiziert: Mittwoch, 5. Dez 2012 / 19:04 Uhr
Ein erster Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Ein erster Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Rostock-Warnemünde - Nach monatelanger Diskussion haben sich die Innenminister der deutschen Bundesländer auf einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei NPD geeinigt. Auf ihrer Herbsttagung in Rostock beschlossen sie einstimmig eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidenten der Länder.

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Dies teilte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Mittwoch mit. "Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft", sagte Caffier. Nur der Bundestag, der Bundesrat (die Länderkammer) oder die Regierung können in Deutschland das Verbot einer Partei beantragen.

Der Bund, Hessen und das Saarland verwiesen allerdings in einer Protokollnotiz darauf, dass sie bei einem neuen Verfahren erhebliche Risiken sehen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wies auf mögliche "politische Risiken" eines solchen Verbotsverfahrens hin. Er sehe die Gefahr, "eine Partei, die auf dem absteigenden Ast ist, durch einen solchen Antrag möglicherweise zu beleben", sagte er. Rein juristisch räume er der Klage gute Aussichten auf Erfolg ein.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist noch skeptisch. Ein NPD-Verbotsverfahren müsse aussichtsreich sein, sagte sie dem Fernsehsender Phoenix. Diese Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ein Fall für das Verfassungsgericht

Der Anstoss zu einem neuen NPD-Verfahren wird nun voraussichtlich von den Ländern über den Bundesrat ausgehen: Nach der Innenministerkonferenz beraten am Donnerstag die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen. Auf ihre Empfehlung hin könnte der Bundesrat einen Beschluss für eine Klage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fassen.

Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen."

Die Innenminister haben dazu mehr als 1000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der "V-Mann-Problematik" gescheitert: Informanten des Verfassungsschutzes waren bis in die Führungsebenen der rechtsextremen Partei tätig.

Die neue Materialsammlung basiert daher nur auf Informationen aus frei zugänglichen Quellen, also keine Erkenntnisse von V-Leuten , wie Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betonte.

Höchste Zeit

Der Zentralrat der Juden äusserte sich befriedigt über die Entscheidung der Innenminister. "Es wird höchste Zeit, dass dem unsäglichen Treiben der NPD ein Ende gesetzt wird", sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann.

Die rechtsextreme NPD möchte aus dem gegen sie geplanten Verbotsverfahren politisches Kapital schlagen. "Wir freuen uns auf das Verfahren und sind sehr gespannt auf die Argumente der Gegner", sagte der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel am Mittwoch in Pampow bei Schwerin. Sein Stellvertreter Udo Pastörs fügte hinzu, die Partei werde "auf dem Weg zum Verbot die Propaganda steigern".

 

(bert/sda)

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