Bereit für Verhandlungen
Neues Fundament für Verhältnis zur EU
publiziert: Mittwoch, 18. Dez 2013 / 20:09 Uhr
All Verhandlungen liegen unter dem Schatten der Abstimmung vom 9. Februar 2014.
Bern - Der Bundesrat ist bereit, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auf eine neue Basis zu stellen. Er hat die definitiven Mandate für Verhandlungen über institutionelle Fragen und über die Zinsbesteuerung verabschiedet.
Ein Paket will er aus den Dossiers nicht schnüren. Die Verhandlungen würden parallel und koordiniert geführt, aber nicht formell verknüpft, sagte Aussenminister Didier Burkhalter vor den Bundeshausmedien. Ziel sei eine kohärente und ausgeglichene Lösung, die die Interessen der Schweiz respektiere.
Den Rahmen, um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Bundesrat mit den Verhandlungsmandaten. Von den bereits früher kommunizierten Eckwerten weicht er nicht ab. Neu ist einzig die Option, im Rahmen der Verhandlungen über die Zinsbesteuerung auch den automatischen Informationsaustausch anzusprechen.
Der Bundesrat lasse dies offen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Noch im Oktober, bei der Präsentation des Verhandlungsmandats, hatte sie eine Verknüpfung der beiden Themen ausgeschlossen.
Langer Weg zum AIA
Die praktische Bedeutung des Richtungswechsels dürfte gering sein. An der Bedingung, dass zum automatischen Informationsaustausch ein OECD-Standard existiert und dieser von den wichtigsten Finanzplätzen umgesetzt ist, hielt Widmer-Schlumpf nämlich fest. Ausserdem müsste zuerst auch eine Lösung für Schwarzgelder aus der Vergangenheit gefunden werden.
Die Verhandlungen zur Revision des Zinsbesteuerungsabkommens sollen aber schon Anfang 2014 beginnen, die EU-Kommission verfügt dazu seit Monaten über ein Mandat. Die EU will damit die Anpassung des bestehenden Abkommens an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.
Mit der Revision sollen Steuerschlupflöcher gestopft werden, damit die Zinsbesteuerung nicht über zwischengeschaltete Gesellschaften oder bestimmte Finanzinstrumente umgangen werden kann. Zudem wird darüber diskutiert, die Richtlinie auf weitere Finanzprodukte auszudehnen.
Geben und Nehmen
Zwischen der Schweiz und der EU gebe es ein funktionierendes Zinsbesteuerungsabkommen, betonte Widmer-Schlumpf. Die Schweiz sei aber bereit zu Verhandlungen, wenn im gleichen Zug auch der Marktzugang der Schweizer Finanzdienstleister zur EU sichergestellt werde.
Diese Verknüpfung mit dem EU-Regulierungsvorhabens MIFID II liegt für Widmer-Schlumpf auf der Hand: «Es braucht keine Zinsbesteuerung, wenn wir keinen Marktzugang haben», sagte sie.
Bilateral in die Zukunft
Das zweite Verhandlungsmandat, das der Bundesrat nach Konsultationen am Mittwoch definitiv verabschiedete, betrifft die Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU. Dem bilateralen Weg gehöre die Zukunft, denn er sichere die Unabhängigkeit und den Wohlstand der Schweiz, sagte Burkhalter.
Der Bundesrat bestätigte auch bei diesem Mandat Eckwerte: Automatische Übernahme von EU-Recht schliesst er aus. Das Referendumsrecht wird nicht angetastet. Die Schweiz müsse die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen wolle, betont der Bundesrat. Auch die flankierenden Massnahmen will er vollständig erhalten.
Verbindlicher EuGH-Entscheid
Bekräftigt hat Burkhalter die Haltung des Bundesrats zum Vorwurf der «fremden Richter». Fragen zur Auslegung von EU-Recht sollen bei Bedarf dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden. Dessen verbindliche Rechtsauslegung würde für Rechtssicherheit sorgen, sagte Burkhalter.
Die tatsächliche Beilegung der Differenzen bleibe jedoch politisch. Könne im gemischten Ausschuss keine Einigung erzielt werden, stehe immer noch die Möglichkeit offen, das betreffende Abkommen zu suspendieren. Dadurch wahre die Schweiz ihre Souveränität. Allfällige Konsequenzen einer Suspendierung seien dann «der Preis der Souveränität», sagte Burkhalter.
Richtungsentscheid im Februar
Schliesslich hat der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats über die Teilnahme am Kulturförderungsprogramm der EU 2014-2020 verabschiedet. Das Programm hat ein Budget von 453 Millionen Franken und ist laut Bundesrat das wichtigste Instrument der Kulturförderung auf europäischer Ebene. Definitiv über das Mandat entscheiden will er nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen im Frühling.
All diese Verhandlungen liegen unter dem Schatten der Abstimmung vom 9. Februar 2014. Werde die «Masseneinwanderungs-Initiative» angenommen, habe der bilaterale Weg keine Zukunft, sagte Burkhalter. Ein solcher Entscheid würde «alles ändern».
Den Rahmen, um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Bundesrat mit den Verhandlungsmandaten. Von den bereits früher kommunizierten Eckwerten weicht er nicht ab. Neu ist einzig die Option, im Rahmen der Verhandlungen über die Zinsbesteuerung auch den automatischen Informationsaustausch anzusprechen.
Der Bundesrat lasse dies offen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Noch im Oktober, bei der Präsentation des Verhandlungsmandats, hatte sie eine Verknüpfung der beiden Themen ausgeschlossen.
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Die Verhandlungen zur Revision des Zinsbesteuerungsabkommens sollen aber schon Anfang 2014 beginnen, die EU-Kommission verfügt dazu seit Monaten über ein Mandat. Die EU will damit die Anpassung des bestehenden Abkommens an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.
Mit der Revision sollen Steuerschlupflöcher gestopft werden, damit die Zinsbesteuerung nicht über zwischengeschaltete Gesellschaften oder bestimmte Finanzinstrumente umgangen werden kann. Zudem wird darüber diskutiert, die Richtlinie auf weitere Finanzprodukte auszudehnen.
Geben und Nehmen
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Diese Verknüpfung mit dem EU-Regulierungsvorhabens MIFID II liegt für Widmer-Schlumpf auf der Hand: «Es braucht keine Zinsbesteuerung, wenn wir keinen Marktzugang haben», sagte sie.
Bilateral in die Zukunft
Das zweite Verhandlungsmandat, das der Bundesrat nach Konsultationen am Mittwoch definitiv verabschiedete, betrifft die Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU. Dem bilateralen Weg gehöre die Zukunft, denn er sichere die Unabhängigkeit und den Wohlstand der Schweiz, sagte Burkhalter.
Der Bundesrat bestätigte auch bei diesem Mandat Eckwerte: Automatische Übernahme von EU-Recht schliesst er aus. Das Referendumsrecht wird nicht angetastet. Die Schweiz müsse die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen wolle, betont der Bundesrat. Auch die flankierenden Massnahmen will er vollständig erhalten.
Verbindlicher EuGH-Entscheid
Bekräftigt hat Burkhalter die Haltung des Bundesrats zum Vorwurf der «fremden Richter». Fragen zur Auslegung von EU-Recht sollen bei Bedarf dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden. Dessen verbindliche Rechtsauslegung würde für Rechtssicherheit sorgen, sagte Burkhalter.
Die tatsächliche Beilegung der Differenzen bleibe jedoch politisch. Könne im gemischten Ausschuss keine Einigung erzielt werden, stehe immer noch die Möglichkeit offen, das betreffende Abkommen zu suspendieren. Dadurch wahre die Schweiz ihre Souveränität. Allfällige Konsequenzen einer Suspendierung seien dann «der Preis der Souveränität», sagte Burkhalter.
Richtungsentscheid im Februar
Schliesslich hat der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats über die Teilnahme am Kulturförderungsprogramm der EU 2014-2020 verabschiedet. Das Programm hat ein Budget von 453 Millionen Franken und ist laut Bundesrat das wichtigste Instrument der Kulturförderung auf europäischer Ebene. Definitiv über das Mandat entscheiden will er nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen im Frühling.
All diese Verhandlungen liegen unter dem Schatten der Abstimmung vom 9. Februar 2014. Werde die «Masseneinwanderungs-Initiative» angenommen, habe der bilaterale Weg keine Zukunft, sagte Burkhalter. Ein solcher Entscheid würde «alles ändern».
(bert/sda)
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