Neues Gesundheitsgesetz im Kanton Zürich

publiziert: Donnerstag, 10. Feb 2005 / 16:09 Uhr

Zürich - Der Zürcher Regierungsrat hat ein neues Gesundheitsgesetz vorgelegt. Damit will er auch eine landesweite Diskussion lancieren, inwiefern Nichtpflichtleistungen in Spitälern aus finanziellen Gründen verboten werden sollen.

Teure, nicht kassenpflichtige Eingriffe dürfen verweigert werden.
Teure, nicht kassenpflichtige Eingriffe dürfen verweigert werden.
Gemäss dem Gesetzesentwurf soll der Regierungsrat ermächtigt werden, den Spitälern besonders teure, nicht kassenpflichtige Eingriffe zu untersagen, wie Gesundheitsdirektorin Verena Diener vor den Medien erklärte. Dies müsse möglich sein, wenn solche Eingriffe das Gemeinwesen zu stark belasten.

Der Zürcher Regierungsrat erachtet eine Regulierung bei den Nichtpflichtleistungen als nötig, weil er davon ausgeht, dass sich als Folge des Fortschritts der Spitzenmedizin das Problem teurer Eingriffe ohne Kostenbeteiligung der Versicherer verschärfen wird.

Wenig konkrete Beispiele

Die Gesundheitsdirektion gibt sich generell zurückhaltend mit konkreten Beispielen. Die Rede ist etwa von Lebertransplantationen oder von teuren Medikamenten in der Krebstherapie, wie Martin Brunnschweiler, stellvertretender Generalsekretär der Gesundheitsdirektion, auf Anfrage erklärte.

Entsprechende Beschlüsse des Regierungsrats müssten noch vom Kantonsparlament genehmigt werden. Ausserdem seien die berechtigten Interessen des Forschungsplatzes Zürich zu berücksichtigen.

Eine weitere Neuerung des Gesundheitsgesetzes betrifft die Berufe der Naturheilkunde. So soll in Zukunft die Naturheilkunde weitgehend ohne staatliche Bewilligung und Beaufsichtigung ausgeübt werden können. Bei schwerwiegenden Verfehlungen kann die Gesundheitsdirektion ein Berufsverbot ausgesprochen werden.

(rr/sda)

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