Nidwalden korrigiert Einbürgerungsverfahren

publiziert: Freitag, 19. Sep 2003 / 10:53 Uhr

Stans - Die Nidwaldner Gemeindeversammlungen können nur noch dann an der Urne über Einbürgerungsgesuche abstimmen, wenn ein begründeter Ablehnungsantrag gestellt wird. Dies hat der Regierungsrat in einer Weisung festgelegt.

Wie die Staatskanzlei mitteilte, zieht die Regierung mit der Weisung die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichts zum Einbürgerungsverfahren in Emmen LU. Demnach muss ein negativer Entscheid begründet und eine Diskriminierung vermieden werden.

Bislang führten alle elf Nidwaldner Gemeinden bei Einbürgerungen an ihren Versammlungen Urnenabstimmungen durch. Solche geheimen Abstimmungen sind neu nur noch möglich, wenn ein ausdrücklicher und begründeter Ablehungsantrag gestellt wird.

Die Ablehungsanträge müssen für jedes Gesuch einzeln gestellt werden. Begründungen, die sich auf die Herkunft, die Rasse, die Religion oder die politische Überzeugung des Einbürgerungswilligen beziehen, sind nicht zulässig.

Wird kein ausreichend begründeter Ablehnungsantrag gestellt, gilt das Einbürgerungsgesuch als angenommen. Eine Abstimmung findet dann nicht statt.

Der Regierungsrat sei überzeugt, dass mit der Weisung die Einbürgerungsverfahren verfassungskonform weitergeführt werden könnten, heisst es in der Mitteilung. Für eine Sistierung hängiger Gesuche gebe es keinen Anlass.

(bsk/sda)

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