Kein Recht auf Platz in Coffeeshops

Niederlande dürfen Ausländer aus Coffeeshops verbannen

publiziert: Donnerstag, 16. Dez 2010 / 12:54 Uhr
Niederländische Gemeinden sind befugt Ausländer aus ihren Coffeeshops zu verbannen.(Symbolbild)
Niederländische Gemeinden sind befugt Ausländer aus ihren Coffeeshops zu verbannen.(Symbolbild)

Brüssel - Niederländische Gemeinden dürfen Ausländer aus Coffeeshops verbannen. Dies geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichte.

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Er beantwortete damit eine Anfrage des obersten Niederländischen Gerichtes, dass hatte klären lassen, ob ein Verbot unzulässig EU-Ausländer diskriminiere.

Dies ist nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts nicht der Fall. Ein Ausschluss sei dadurch gerechtfertigt, dass damit versucht werde, gegen Drogentourismus und die damit eingehenden Belästigungen vorzugehen.

Dies stehe «sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Unionsebene mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der Gesundheit der Bürger im Zusammenhang».

Einschränkung des Drogentourismus

Dem Urteil zugrunde liegt ein Streit zwischen der Stadt Maastricht und einem dortigen Coffeeshopbesitzer. Um den Drogentourismus einzuschränken oder zu unterbinden, hatte der Gemeinderat der Stadt 2005 per Verordnung verboten, Ausländer in den örtlichen Coffeeshops zu bewirten.

Als dies der Beklagte, der Coffeeshop-Betreiber Marc Josemans, ignorierte, machten die Behörden 2006 seinen Laden vorübergehend dicht. Dagegen legte Josemans Widerspruch ein und begründete dies mit dem Diskriminierungsverbot von EU-Bürgern. Der Fall landete beim obersten niederländischen Gerichtshof, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte.

(ade/sda)

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