Nur ein Viertel der VBS-Frühpensionierten darf zu Recht in Pension

publiziert: Mittwoch, 2. Jul 2003 / 16:33 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Jul 2003 / 17:00 Uhr

Bern - Maximal ein Viertel jener Angestellten, denen das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Frühpensionierung in Aussicht gestellt hat, kann berechtigt in Pension gehen.

Dousses Ablösung nicht in Zusammenhang mit der Frühpensionierungsaffäre.
Dousses Ablösung nicht in Zusammenhang mit der Frühpensionierungsaffäre.
Die erklärte VBS-Vorsteher Samuel Schmid in einem in der Mittelland-Zeitung und im Le Temps publizierten Interview. Das Gros wird bleiben müssen, sagte Schmid.

Gleichzeitg bekräftigte Schmid frühere Äusserungen, wonach die Berechnungsart der Renten zur Diskussion gestellt werden soll. Das bestehende System, wonach das letzte Einkommen die Berechnungsgrundlage für die AHV-Rente bildet, bietet gemäss Schmid zu wenig Anreize sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Er regt an, das Beitragsvolumen als Basis für die Berechnung heranzuziehen.

Über 100 Mitarbeitern des VBS war von ihren Vorgesetzten eine Frühpensionierung mit 58 oder 59 Jahren zugesagt worden. Das VBS widerrief diese Zusagen aber kurze Zeit später. Die Frühpensionierungen hätten 20 Millionen Franken gekostet. Bundesrat Samuel Schmid entschuldigte sich bei den Betroffenen.

Die Frühpensionierungsaffäre im VBS war auch mit der Ablösung von Jacques Dousse als Chef Heer in Zusammenhang gebracht worden. Die angekündigten und wieder aufgehobenen Frühpensionierungen fielen grösstenteils in dessen Verantwortungsbereich. Das VBS verneinte bisher einen Zusammenhang zwischen der Trennung von Dousse und der Affäre.

Die Untersuchung der Vorfälle im VBS obliegt Generalstabschef Arthur Liener, der Ende letzter Woche mit einem entsprechenden Autrag betraut wurde.

(bert/sda)

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