Keine Bestrafung mehr bei Einwilligung

Nur noch Schweigen soll bei HIV-Infektion strafbar sein

publiziert: Freitag, 14. Okt 2011 / 17:10 Uhr
Die Nationalratskommission will die Strafen bei der HIV-Ansteckung ändern.
Die Nationalratskommission will die Strafen bei der HIV-Ansteckung ändern.

Bern - Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat die Totalrevision des Epidemiengesetzes gutgeheissen, mit welchem der Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessert werden soll. Geändert hat sie die Strafbestimmungen bei Ansteckungen mit dem HI-Virus.

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Heute kann eine HIV-positive Person auch dann bestraft werden, wenn die Sexualpartnerin oder der Sexualpartner informiert ist und in den ungeschützten Geschlechtsverkehr einwilligt.

Der Bundesrat schlägt eine Lockerung vor: Nach seinem Willen soll sich künftig nur noch strafbar machen, wer einen Sexualpartner oder eine Sexualpartnerin nicht über das Infektionsrisiko informiert. Wer vorsätzlich jemanden mit HIV infiziert, soll härter bestraft werden als wer fahrlässig handelt.

Die Nationalratskommission möchte eine weiter gehende Lockerung. Nach ihrem Willen soll sich nur strafbar machen, wer «böswillig, skrupellos oder aus selbstsüchtigen Beweggründen» eine Krankheit verbreitet, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Diskussion über Kosten

In allen anderen Punkten folgte die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates. Diskussionen gab es zu den Massnahmen im internationalen Personenverkehr. Die Kommission sprach sich dagegen aus, die Kosten, welche bei Unternehmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr wegen Massnahmen gegen Epidemien anfallen, gänzlich dem Bund in Rechnung zu stellen.

Der Nationalrat befasst sich voraussichtlich in der Wintersession mit dem Epidemiengesetz. Mit der Revision reagierte der Bundesrat nicht zuletzt auf die SARS-Epidemie und die Schweinegrippe-Pandemie. Diese hätten gesetzliche Lücken und Schwachstellen aufgedeckt, hielt der Bundesrat fest.

Künftig soll die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt sein. Bei der Erarbeitung und Umsetzung von landesweiten Zielen erhält der Bund mehr Verantwortung. Geplant ist auch die Schaffung eines ständigen Koordinationsorgans. Der Vollzug bleibt hauptsächlich in den Händen der Kantone. Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat auch das System für die Entschädigung bei Impfschäden weiterentwickeln.

(dyn/sda)

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