Obergericht bestätigt Zuchthausstrafe für Raser von Gelfingen

publiziert: Montag, 16. Jun 2003 / 14:20 Uhr

Luzern - Im Prozess gegen die Autoraser von Gelfingen bleibt es bei je sechseinhalb Jahren Zuchthaus für die beiden Angeklagten. Das Luzerner Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich. Der Fall wird aber ans Bundesgericht gezogen.

Raser gefährden leider nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Raser gefährden leider nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Aussergewöhnlich an dem eröffneten Urteil ist, dass die beiden Angeklagten der mehrfachen (eventual-)vorsätzlichen Tötung schuldig befunden wurden. Das führt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. In der schweizerischen Rechtssprechung hatte man in solchen Fällen bisher auf fahrlässige Tötung erkannt.

Beide Angeklagten - ein heute 24-jähriger Mann aus dem Kosovo und ein heute 30-jähriger Mazedonier - hatten sich im Jahr 1999 im Luzerner Seetal ein Rennen geliefert. In Gelfingen knallte der jüngere Fahrer mehrmals gegen Mauern und schliessich auf ein 14-jähriges Mädchen und dessen 15-jährigen Cousin. Beide kamen ums Leben.

Mit ihrem sich über mehrere Kilometer erstreckenden Verfolgungsrennen, teilweise mehr als doppelt so schnell wie zulässig, hätten sie den Tod von Menschen in Kauf genommen und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Neben der Zuchthausstrafe wurden die beiden Raser mit einem bedingten Landesverweis von fünf Jahren, bei einer Probezeit von vier Jahren, belegt.

Befriedigt über das Urteil zeigte sich Nationalrat Roland Wiederkehr von der Vereinigung für Familien der Strassenopfer (VFS). Er sprach von einer Signalwirkung auf jene jungen Leute, die sich jedes Wochenende mit starken Boliden Rennen lieferten. Er forderte, dass Wiederholungstäter nur noch Fahrzeuge mit Datenschreibern benützen dürfen.

(fest/sda)

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