Die veröffentlichten Inhalte sind ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. news.ch (c) Copyright 2000 - 2010 by VADIAN.NET AG
Die Ad-hoc-Kommission des internationalen Sportgerichtshofes (CAS) hat die fünftägige Schutzsperre gegen die Langläuferin Evi Sachenbacher-Stehle letztinstanzlich bestätigt.
(lg/Si)
Beteuert ihre Unschuld und äussert Unverständnis und Enttäuschung: Evi Sachenbacher. (Archivbild)
Damit muss die deutsche Olympiasiegerin am Sonntag auf die 15-km-Verfolgung verzichten.
Beim Teamsprint am Dienstag ist die 25-Jährige ebenfalls nicht zugelassen. Die FIS hatte nach einer Blutkontrolle veranlasst, Sachenbacher-Stehle und elf weitere Athleten wegen eines zu hohen Hämoglobinwertes zu sperren.
«Ich habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen und bin tief enttäuscht. Ich verstehe einfach nicht, warum ich nicht laufen darf», erklärte Sachenbacher-Stehle nach dem abgeschmetterten Einspruch der deutschen Equipe.
Kursleiter/ in Aquafit (Teilzeit im Stundenlohn) Ihr Aufgabengebiet für folgende Bereiche: Aquafit Donnerstag 18:00 und 19:00 Uhr Aushilfen... » Weiter
Schönheitsberaterin 1-2 Tage Für unseren Estée Lauder Counter im Manor Kreuzlingen suchen wir eine engagierte Powerfrau, welche unser Estée Lauder... » Weiter