Kindesschutz

Ombudsstelle soll Konflikte mit der KESB entschärfen

publiziert: Donnerstag, 10. Dez 2015 / 14:38 Uhr / aktualisiert: Freitag, 11. Dez 2015 / 14:22 Uhr
Streitende Eltern können sich an die Ombudstelle wenden.
Streitende Eltern können sich an die Ombudstelle wenden.

Bern - Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sollen eine unabhängige Ombudsstelle erhalten. An diese sollen sich beispielsweise Eltern wenden können, die mit der KESB im Streit liegen. Zudem sollen die KESB künftig vermehrt das Gespräch mit den Betroffenen suchen.

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Die KESB war in jüngster Zeit wiederholt kritisiert worden, etwa im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Flaach ZH. Die Arbeit im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutz habe sich wegen der Kritik in Einzelfällen erschwert, teilten die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und die Guido Fluri Stiftung am Donnerstag gemeinsam mit.

Die Guido Fluri Stiftung plant nun die Schaffung einer neutralen Ombudsstelle. Die KOKES unterstützt das Vorhaben. Die Ombudsstelle soll bereits nächstes Jahr ihre Arbeit aufnehmen, wie Guido Fluri, Unternehmer und «Vater» der Wiedergutmachungsinitiative, auf Anfrage sagte.

Fachleute sollen in allen drei Sprachregionen Betroffene beraten können - möglichst rund um die Uhr. «Wir wollen ein Sorgentelefon», sagte Fluri. Gedacht ist die Ombudsstelle für schwierige Fälle, wenn die Kommunikation zwischen Betroffenen und der KESB gestört sei.

Betroffene unter Druck

Zwar können Betroffene auch rechtlich gegen einen Entscheid der KESB vorgehen. Bei manchen Betroffenen bestehe aber der Wunsch, eine unabhängige Stelle anrufen zu können, die in Streitfällen schlichtend eingreifen könnte, heisst es in der Medienmitteilung.

«Wenn zum Beispiel einer Mutter das Kind weggenommen wird - egal ob berechtigt oder nicht - geraten die Betroffenen stark unter Druck. Diese Personen wissen oft nicht mehr ein oder aus», sagte Fluri. Wichtig sei in einem solchen Fall, eine Eskalation zu verhindern. «Im Gespräch können die betroffenen Personen beruhigt werden.»

Missverständnisse verhindern

Dass manche Betroffene die Entscheide der KESB nur schwer nachvollziehen könne, liege bei Zwangsmassnahmen in der Natur der Sache, heisst es in der Medienmitteilung. Gerade darum sei eine sorgfältige und sensible Kommunikation wesentlich.

Die KOKES regt daher an, vermehrt das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen - statt schriftlich zu kommunizieren. Dadurch sollen Missverständnisse verhindert werden. Im direkten Gespräch könnten der Schutzauftrag der KESB sowie die konkret erforderliche Massnahme besser erklärt werden, schreibt die KOKES.

Die Ressourcen seien zwar knapp, wird KOKES-Präsident Guido Marbet zitiert. «Trotzdem darf im Kontakt mit den Betroffenen die Kommunikation nie zu kurz kommen.» Nur dadurch könne das Verständnis für notwendige Interventionen gefunden werden.

«Nichts zu verbergen»

Auch die Arbeiten zur Schaffung einer Ombudsstelle unterstützt die KOKES. «Wenn eine unabhängige Ombudsstelle zum Vertrauen in die Arbeit der KESB beitragen kann, wird die KOKES bei der Auslotung der diesbzüglichen Möglichkeiten mitwirken», sagte Marbet gemäss Mitteilung. Die KESB habe nichts zu verbergen.

Dass die KOKES mit an Bord ist, sei sehr wichtig, sagte Fluri. An der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe zur Schaffung der Ombudsstelle im Januar werden zudem unter anderem auch die Kinderanwaltschaft Schweiz und der Vizepräsident von Kinderschutz Schweiz, Ulrich Lips, mit dabei sein. «Das Projekt ist breit abgestützt», sagte Fluri.

Die Idee zur Schaffung einer Ombudsstelle hatte Fluri angesichts der vielen hundert Briefe, welche seine Stiftung erhalten habe. Die Betroffenen hätten einen Zusammenhang erstellt zwischen der historischen Situation der Verdingkinder, für die sich die Stiftung einsetzt, und der aktuellen Situation.

Harsche Kritik an KESB nach Tötungsdelikt

Eine hitzige Debatte über die KESB hatte das zweifache Tötungsdelikt in Flaach am vergangenen Neujahrstag ausgelöst. Die Tat war trauriger Höhepunkt eines Konflikts der Familie mit der KESB.

Die KESB waren vor knapp drei Jahren eingeführt worden. Im Gegensatz zu den früheren kommunalen Vormundschaftsbehörden, in denen Laien sassen, setzen sie sich aus Fachleuten zusammen.

(nir/sda)

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