Opfer der Messerstecherei von Interlaken «sehr zufrieden»
Thun - Der Messerstecher von Interlaken muss für sieben Jahre hinter Gitter. Das Regionalgericht Oberland sprach ihn am Freitag der versuchten vorsätzlichen Tötung für schuldig. Der Kosovare hatte einen Schwinger und SVP-Grossratskandidaten lebensgefährlich verletzt.
Grundlage dafür ist eine rechtskräftige Verurteilung. Der Pflichtverteidiger liess am Freitag offen, ob er das Urteil weiterziehen wird. Er wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Sein Mandant, der seit 1999 in der Schweiz lebt, sei aber mit dem Urteil "nicht zufrieden".
Tötungsversuch nach "Gschtürm"
Der heute 32-jährige Kosovare hatte am 15. August 2011 auf der Gartenterrasse eines Restaurants den Schweizer mit einem Messer am Hals und an der linken Hand erheblich verletzt. Der Tat sei ein "Gschtürm" zwischen zwei Brüdern aus dem Kosovo und zwei Schweizern vorausgegangen, stellte Gerichtspräsident Peter Moser fest.
Die genauen Umstände wurden im Prozess nicht restlos erhellt. Das fünfköpfige Gericht stützte sich bei der Beweiswürdigung ganz auf die Zeugenaussagen der Serviertochter: Sie sei die einzige gewesen, die in sich stimmige Aussagen gemacht habe.
Der Angeklagte und auch das Opfer hätten dagegen widersprüchliche und teils offensichtlich falsche Angaben gemacht. Und der Kollege des Schwingers habe vor Gericht "keinen guten Eindruck" gemacht; seine Angaben seien kaum zu protokollieren gewesen.
"Gegenseitige Provokationen"
Für das Gericht ist klar, dass im Verlauf des Wortgefechts das Wort "Scheiss-Schweizer" fiel. Der Schwinger habe plötzlich eine Berührung auf seiner Schulter gespürt. Darauf habe er sich erhoben und den Rest Bier aus seiner Stange gegen den einen Kosovaren geschüttet.
Eine eigentliche Bedrohung habe nicht vorgelegen. Trotzdem habe der Täter aber kurz darauf zugestochen. Nach den gegenseitigen Provokationen habe der Angeklagte dem Schwinger aus Wut eine Lektion erteilen wollen, sagte Moser.
Mit beachtlicher Gewalt habe der Täter das Messer genau dorthin geführt, wo der Mensch am verletzlichsten sei: An den Hals. Er habe die Tötung zwar nicht im voraus geplant, aber mit seinem scharfen Messer durchaus beabsichtigt.
Dass der Messerstecher zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sein dürfte, falle nicht gross ins Gewicht, machte das Gericht deutlich. Der Mann sei ein geübter Trinker und habe nach der Festnahme einen klaren Eindruck gemacht. Positiv sei immerhin, dass er nach der Tat Reue gezeigt und sich beim Opfer entschuldigt habe.
Genugtuung und Schadenersatz
Dem Opfer wurde ein Schadenersatz von knapp 19'000 Franken zugesprochen. Zusätzlich erhält er wegen des bleibenden Schadens an der Hand und der psychischen Belastung eine Entschädigung von 15'000 Franken. Sein Anwalt hatte die doppelte Summe gefordert.
Mit der siebenjährigen Freiheitsstrafe liegt das Gericht ganz auf der Linie der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, die Hälfte davon bedingt.
(bert/sda)
Und das lediglich, weil es die Politik noch immer nicht fertigbrachte, andere Staaten dazu zu bringen ihre hier verurteilten Bürger bedingungslos zurückzunehmen und auf ihre Kosten zu inhaftieren.
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