Sodomie-Vorwurf hat sich nicht erhärtet

Oppositionsführer in Malaysia nicht schuldig

publiziert: Montag, 9. Jan 2012 / 15:10 Uhr / aktualisiert: Montag, 9. Jan 2012 / 16:05 Uhr

Kuala Lumpur - Der Skandalprozess gegen den malaysischen Oppositionsführer Anwar Ibrahim ist am Montag überraschend mit einem Freispruch vom Vorwurf der Homosexualität zu Ende gegangen. Anwar will sich jetzt voll im bevorstehenden Wahlkampf einsetzen.

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In seinem kurzen Urteilsspruch erklärte Richter Mohammed Zabidin Diah in der Hauptstadt Kuala Lumpur, er könne sich nicht auf umstrittene DNA-Beweise stützen, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt habe. Daher werde der Angeklagte freigesprochen, hiess es in der Begründung des Obersten Gerichts weiter.

Anwars früherer Mitarbeiter Saiful Bukhari Azian hatte Anwar beschuldigt, ihn in seiner Wohnung zu Sex gezwungen zu haben. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Malaysia verboten. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft.

«Gott sei Dank, es wurde Gerechtigkeit geübt», sagte Anwar, der selbst fest mit einer Verurteilung gerechnet hatte. Der 64-Jährige umarmte seine Frau, seine Kinder und andere Oppositionspolitiker.

«Der Freispruch war eine Überraschung», sagte Anwar anschliessend. Der allgemeine Eindruck sei, dass das Justizsystem in Malaysia nicht fair sei. Sein Augenmerk gelte jetzt den nächsten Wahlen.

Politisch motiviert

Vor dem Gericht brachen tausende Anhänger des charismatischen Oppositionsführers in Jubel aus. Sie feierten auf den Strassen und riefen den Schlachtruf der Opposition, «Reformen». Bei drei kleineren Explosionen vor dem Gericht wurden fünf Menschen leicht verletzt. Es soll sich um Feuerwerkskörper gehandelt haben.

Trotz Freispruchs bleibt der Vorwurf an der Regierungskoalition hängen, das Verfahren orchestriert zu haben, um Anwar politisch auszuschalten. Das Verfahren sei politisch motiviert und durchzogen von Unregelmässigkeiten, urteilte etwa die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.

Die Regierung von Ministerpräsident Najib Razak begrüsste das Urteil. Es beweise, dass Malaysia eine unabhängige Justiz habe, erklärte Informationsminister Rais Yatim. Najib muss bis Anfang 2013 Wahlen ansetzen, Beobachter erwarten aber einen früheren Termin.

(bert/sda)

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Homosexualität ist in vielen islamischen Staaten strafbar, nicht nur in Malaysia. In einigen Staaten wird für solche sexuellen Praktiken sogar die Todesstrafe verhängt, wie in Saudi-Arabien. Wie ist die Lage für Homosexuelle in den Arabischen Emiraten dem "Musterland für Frieden und Fortschritt der islamischen Welt"?

Von den 4,8 Millionen Einwohnern der Vereinigten Arabischen Emirate sind nur 892‘000 Staatsbürger. 3,9 Millionen sind ausländische, weitgehend rechtslose, billig arbeitende Arbeitsmigranten. Sie werden wie die Frauen in den Emiraten diskriminiert. Homosexualität ist verboten, üblich sind Verurteilungen mit 5-6 Jahren Haft für dieses «Delikt», es wird aber nicht die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen verhängt wie in Saudi-Arabien, bei einem unserem besten Kriegsmaterialkunden.

Wie ist sonst die Menschenrechtslage in den Arabischen Emiraten, in einem Land dem jetzt die Schweiz der Armee Pilatus Flugzeuge liefert, und Jahr für Jahr Kriegsmaterial? Im letzen Jahr wurden von Januar bis Oktober 2011 sogar Rüstungsgüter für 159‘476‘652 Franken nach den Arabischen Emiraten verkauft, laut Angaben der Zollverwaltung vom 27.10.2011, «legal», mit dem Segen der vier Bundesrätinnen und den drei Bundesräten. Amnesty International schrieb am 13. April 2011 zu den Menschenrechten in den Emiraten: «Politische Parteien sucht man in den Vereinigten Arabischen Emiraten vergeblich. Die Rechte auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit sind erheblich einschränkt, abweichende politische Meinungen werden nicht toleriert. Internetseiten mussten auf Druck der Behörden ihr Erscheinen einstellen, die Betreiber wurden unter der Anklage der Beleidigung strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Berichte dokumentieren Folterungen an politischen Gefangenen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zu den Foltermethoden zählen Schlafentzug, das Aufhängen an den Hand- oder Fussgelenken mit anschliessenden Schlägen auf die Fusssohlen und Elektroschocks an verschiedenen Körperteilen.»

Die Luftwaffenstützpunkte der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wurden während des zweiten Golfkriegs von den westlichen Alliierten als Ausgangspunkt für Militärschläge gegen den Irak genutzt. Die VAE unterstützen die US- und andere Koalitionsstreitkräfte auch bei den Operationen in Afghanistan und Libyen, wo die VAE auch Truppen entsandt hat.

Die Arabischen Emirate marschierten im letzen Jahr zusammen mit Katar, und Saudi-Arabien in Bahrain ein, um die friedliche Demokratiebewegung mit Gewalt niederzuwalzen. Die Emirate exportierten seinerzeit Schweizer Panzerhaubitzen nach Marokko, unter Verletzung der Nichtwiederausfuhrerklärungen.

Die Kriegsmaterialexporte der Schweiz in das Pulverfass des Nahen Ostens werden aber weitergehen, nach den Arabischen Emiraten so gut wie nach Katar, Bahrain und Saudi-Arabien. 70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht stellten vor drei Jahren zwar fest, unter anderem Professor Marco Sassòli von der Universität Genf, dass ein Kriegsmaterialexportverbot wie es in der Kriegsmaterialverordnung festgeschrieben ist, für Länder besteht, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Saudi-Arabien, Bahrain, den Emiraten, Pakistan und den Nato Staaten die in Afghanistan und in Libyen Krieg führen und führten, dürften daher keine Waffen verkauft werden.
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