Parlament für Minimalprämie in der Unfallversicherung

publiziert: Dienstag, 1. Jun 2004 / 20:48 Uhr

Bern - In der obligatorischen Unfallversicherung soll eine Minimalprämie eingeführt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Initative des Ständerates oppositionslos gutgeheissen.

Die Minimalprämie soll mehr Gerechtigkeit schaffen.
Die Minimalprämie soll mehr Gerechtigkeit schaffen.
Die heutige gesetzliche Regelung kann dazu führen, dass bei kleinen versicherten Lohnsummen die Prämien Heilungs- und Verwaltungskosten nicht decken. Die vom Nationalrat unterstützte Minimalprämie bezweckt, Risiko- und Administrativkosten gerechter auf die Betriebe zu verteilen.

Die Höchstgrenze der Minimalprämie legt der Bundesrat fest. Im zweiten Punkt der Vorlage besteht eine Differenz zwischen National- und Ständerat. Die grosse Kammer folgte mit 81 zu 67 Stimmen der Minderheit ihrer Kommission und entschied, dass der Bundesrat für Verwaltungszuschläge auf die Prämien nur einen Höchstwert festzulegen hat.

KMUs schützen

Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit dagegen hatten sich für eine Spanne zwischen Minimal- und Maximalzuschlag für jede Kasse ausgesprochen, um kleine und mittlere Betriebe vor Nachteilen zu schützen. Die Bindung der Verwaltungszuschläge an die Ansätze der SUVA wird aufgehoben.

Felix Gutzwiller (FDP/ZH) erklärte namens der Kommissionminderheit, die Festlegung einer oberen und unteren Grenze für den Zuschlag sei eher wettbewerbshinderlich. Missbräuche zu Lasten kleinerer und mittlere Betriebe habe es noch nie gegeben. Die SVP-Fraktion unterstützte den Minderheitsantrag.

Die Initiative der SGK des Ständerates für eine Minimalprämie bei der obligatorischen Unfallversicherung geht auf Vorstösse der Ständerate Rolf Schweiger (FDP/ZG) und Erika Forster (FDP/SG) aus dem Jahr 2002 zurück. Der Ständerat hatte die Initiative oppositionslos gutgeheissen. Die Änderung des Unfallversicherungsgesetzes untersteht dem fakultativen Referendum.

(rp/sda)

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