Parteispenden steuerlich nun abzugsfähig

publiziert: Mittwoch, 18. Mrz 2009 / 20:09 Uhr

Bern - Zuwendungen an politische Parteien sollen bis zu 10'000 Franken bei den Steuern abgezogen werden dürfen. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt. Allerdings nahm er Unternehmensspenden von der Steuerbegünstigung aus.

Der Nationalrat ist in dieser Sache dem Ständerat gefolgt.
Der Nationalrat ist in dieser Sache dem Ständerat gefolgt.
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15 Kantone lassen heute Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien bei den Steuern zum Abzug zu. Sie sind verunsichert, weil das Bundesgericht dies im Juni 2007 für bundesrechtswidrig erklärt hat. Mit seiner Vorlage will das Parlament nun Klarheit schaffen.

Grundsätzlich sollen natürliche Personen sowohl beim Bund wie in Kantonen und Gemeinden ihre Beiträge und Spenden an die Parteien als allgemeinen Abzug vom Einkommen geltend machen können. Mit 148 zu 10 Stimmen lehnte es der Nationalrat auf Antrag von Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) ab, auch Unternehmensspenden zu begünstigen.

Bei der direkten Bundessteuer sieht der Nationalrat wie der Ständerat eine Limite von 10'000 Franken vor. Für Finanzminister Hans-Rudolf Merz ist diese Grenze zu hoch. Er hatte 4000 Franken vorgeschlagen. Doch unterlagen alle Anträge, höher oder tiefer zu gehen.

Anreize schaffen

Die Vorlage geht zurück auf eine Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG). Die damit verbundenen Einnahmenausfälle lassen sich nicht genau beziffern. Kommissionssprecher Roberto Schmidt (CVP/VS) sprach von «einigen» 100'000 Franken.

Die Parteien seien in der direkten Demokratie von grosser Bedeutung, seien von der Verfassung anerkannt und verdienten deshalb indirekte Unterstützung, sagte Schmidt. Bis heute seien Parteispenden steuerlich nicht abzugsfähig. Es gehe darum, einen Anreiz zu schaffen, die Rolle der Parteien zu stärken.

(smw/sda)

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