Passagierdaten werden an Kanada geliefert

publiziert: Freitag, 17. Mrz 2006 / 17:06 Uhr / aktualisiert: Freitag, 17. Mrz 2006 / 17:22 Uhr

Bern - Ab sofort müssen Schweizer Fluggesellschaften für Flüge nach Kanada bis zu 25 private Daten ihrer Passagiere an die kanadischen Behörden liefern. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten die Schweiz und Kanada in Bern.

Besonders schützenswerte Daten wie religiöse oder politische Ansichten der Passagiere werden nicht übermittelt.
Besonders schützenswerte Daten wie religiöse oder politische Ansichten der Passagiere werden nicht übermittelt.
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Das Abkommen ist auf dreieinhalb Jahre befristet - genauso wie das vergleichbare Dokument vom März vergangenen Jahres mit den USA, wohin 34 private Daten geliefert werden können, und jenes zwischen Kanada und der Europäischen Union. Der Schweiz würden die gleichen datenschutzrechtlichen Garantien gewährt wie der EU, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Weitergegeben werden können Daten wie Name, Geburtstag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Personalausweises, Ausstellungsland, Ausweisnummer, Buchungsnummer sowie Informationen zum Flugticket. Besonders schützenswerte Daten wie religiöse oder politische Ansichten, Angaben über medizinische Bedürfnisse oder zu Essgewohnheiten werden nicht übermittelt.

Die Einhaltung der Vereinbarung kann laut BAZL jährlich überprüft werden. Zudem erhielten die Passagiere das Recht, von den kanadischen Behörden Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und - falls notwendig - deren Richtigstellung.

Datenschutzbeauftragter gibt grünes Licht

Der Verwendungsszweck der Daten wurde auf die Bekämpfung des Terrorismus, der internationalen Kriminalität und damit zusammenhängender Straftatbestände eingegrenzt. Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür war in die Verhandlungen miteinbezogen und hat die nun getroffenen Regelungen gutgeheissen.

Ob sich das Abkommen bewährt, ist noch nicht abzusehen - eine Bilanz der Erfahrungen mit der schweizerisch-amerikanischen Vereinbarung vom März 2005 liegt laut Kosmas Tsiraktsopulos, Chef Beratung und Information beim Schweizer Datenschutzbeaftragten, nicht vor. Beschwerden seien allerdings bislang nicht eingegangen, sagte er der Nachrichtenagentur SDA.

(fest/sda)

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