Passive Sterbehilfe künftig im Kanton Thurgau erlaubt

publiziert: Freitag, 23. Jan 2009 / 10:24 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Jan 2009 / 11:13 Uhr

Frauenfeld - Ärztinnen und Ärzten im Thurgau soll es künftig erlaubt sein, tödlich erkrankten und nicht mehr urteilsfähigen Patienten passive Sterbehilfe zu leisten. Die Kantonsregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf dem Grossen Rat übergeben.

Todkranke Patienten sollen nicht mehr gezwungen werden, unnötig zu leiden.
Todkranke Patienten sollen nicht mehr gezwungen werden, unnötig zu leiden.
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Passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen, soll unter drei Voraussetzungen zugelassen werden. Die Patienten müssen so schwer erkrankt sein, dass das Leiden zum Tod führt und der Zustand nicht mehr verbessert werden kann.

Zudem muss das Hinausschieben des Todes eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bringen. Ausserdem muss der Verzicht auf weitere Behandlungen dem mutmasslichen Willen des Patienten oder der Patientin entsprechen.

Die Entscheidung soll ausschliesslich den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben. Diese müssen die Angehörigen oder Vertrauenspersonen der Sterbenden in die Entscheidung miteinbeziehen.

Patientenverfügungen sollen beachtet werden, falls es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Sterbende seit deren Abfassung seine Meinung geändert hat.

Gelten soll die neue Regelung nicht nur in den Kantonsspitälern, sondern auch in Privatkliniken mit Grundversorgungs- oder einem umfassenden Versorgungsauftrag in Spezialbereichen. Ausserdem soll die Regelung auch in Alters- und Pflegeheimen sowie für Spitex-Dienste gelten.

(fest/sda)

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