Peter Bodenmann muss Bussen noch nicht zahlen

publiziert: Donnerstag, 17. Jul 2003 / 12:59 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 17. Jul 2003 / 13:19 Uhr

Lausanne - Peter Bodenmann muss die Bussen für seine als Nachtklub betriebene Hotelbar vorläufig noch nicht zahlen. Das Bundesgericht hat seiner Beschwerde gegen das Urteil des Bezirksgerichts Brig die aufschiebende Wirkung erteilt.

Not macht erfinderisch: Hotelbar mit Massenlager. (Archiv)
Not macht erfinderisch: Hotelbar mit Massenlager. (Archiv)
Die übrigen Verfahrensbeteiligten hätten keine Einwände gegen die Erteilung der aufschiebenden Wirkung vorgetragen, hält das Bundesgericht in seiner Verfügung vom 15. Juli fest. Damit rechtfertige es sich, dem Gesuch Bodenmanns zu entsprechen.

Der frühere SP-Präsident und heutige Hotelier war zwischen Februar und April 2002 mehrfach wegen Überschreitung der Polizeistunde gebüsst worden. Die Behörden warfen ihm vor, seine Hotelbar in Brig illegal als Nachtlokal betrieben zu haben.

Die Bussen betrugen insgesamt 19 500 Franken. Im letzten April reduzierte das Bezirksgericht Brig die Bussen um rund einen Viertel. Bodenmann erhob dagegen staatsrechtliche Beschwerde.

Bodenmann besitzt kein Nachtlokal-Patent. Gäste seiner Bar konnten jedoch gegen einen Eintritt von zehn Franken eine Nacht im Massenlager des Hotels buchen. Damit waren sie nach Ansicht Bodenmanns Hotelgäste und befugt, sich nach Mitternacht in der Bar aufzuhalten.

(fest/sda)

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