Sexualstraftat am Unispital Zürich

Pfleger wegen mehrfacher Schändung verurteilt

publiziert: Donnerstag, 19. Dez 2013 / 16:49 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich folgte mit seinem Urteil grösstenteils der Staatsanwältin, die eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert hatte.
Das Bezirksgericht Zürich folgte mit seinem Urteil grösstenteils der Staatsanwältin, die eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert hatte.

Zürich - Das Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag einen ehemaligen Pfleger des Universitätsspitals Zürich wegen mehrfacher Schändung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 47-Jährige vergriff sich zwischen 2008 und 2011 an elf frisch operierten Frauen.

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Die Patientinnen waren zwar medizinisch gesehen wach, aber völlig wehrlos. Während des zweitägigen Prozesses Anfang Dezember beteuerte der Pfleger, er habe die Patientinnen «jederzeit professionell betreut». «Ich bin unschuldig», sagte er. Die Klägerinnen hätten die Handlungen wohl falsch interpretiert, weil Männer in der Pflege immer noch selten seien, argumentierte sein Anwalt.

Auslöser für die Anschuldigungen seien vielleicht auch sexuelle Phantasien beim Aufwachen gewesen, ausgelöst durch Betäubungsmittel. Die Staatsanwältin habe den Frauen die Übergriffe zudem regelrecht eingeredet. Einige hätten die Pflege erst als Übergriffe gewertet, nachdem sie ihnen das so gesagt habe.

Das Bezirksgericht Zürich glaubte diesen Argumenten aber nicht. Es folgte mit seinem Urteil grösstenteils der Staatsanwältin, die ebenfalls eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Allerdings wollte sie den Pfleger mit einem Berufsverbot von fünf Jahren belegt haben. Das Gericht hielt drei Jahre für ausreichend.

Brüste mit Lavendel-Geist massiert

Die Aussagen der Frauen seien glaubwürdig, begründete das Gericht sein Urteil. Die Frauen hätten alle ähnliche Vorfälle geschildert und sich vorher nicht gekannt, die Aussagen also nicht abgesprochen.

Die Opfer sagten in den Befragungen übereinstimmend aus, dass sie im Aufwachraum des Zürcher Universitätsspitals von einem Pfleger mit Lavendel-Geist an den Brüsten massiert worden seien. In einigen Fällen griff der Pfleger den frisch operierten Frauen auch zwischen die Beine und drückte ihre Hände an sein Geschlechtsteil.

Der schweizerisch-kroatische Doppelbürger muss nun den elf Klägerinnen je 10'000 Franken Genugtuung zahlen. Für Schadenersatzklagen verwies das Gericht die Frauen auf den Zivilweg.

Bald wieder in Freiheit

Ans Licht gekommen waren die Übergriffe, weil eine Patientin den Pfleger angezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft schrieb daraufhin 741 Frauen an, die zwischen 2008 und 2011 am Unispital Zürich operiert worden waren, und fragte sie nach allfälligen Übergriffen. Zehn weitere Frauen erstatteten schliesslich Anzeige.

Lange Jahre hinter Gittern hat der Pfleger nun aber nicht vor sich: Er sitzt bereits seit September 2011 in Haft. Weil Strafen bei guter Führung in der Regel um ein Drittel reduziert werden, dürfte der Mann bereits im Laufe des kommenden Jahres wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Ob er den Fall ans Obergericht weiterzieht, ist noch unklar.

(asu/sda)

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