Höhere Bussen verlangt

Polizei gespalten zu Bussen fürs Kiffen

publiziert: Dienstag, 31. Mai 2011 / 15:48 Uhr
Wer kifft, soll in Zukunft milde bestraft werden, findet die Kommission.
Wer kifft, soll in Zukunft milde bestraft werden, findet die Kommission.

Bern - Über 16-jährige Kiffer sollen in Zukunft mit 100 Franken Ordnungsbusse davon kommen, wenn sie mit einem Joint erwischt werden. Eine Anzeige soll es nicht mehr geben. Dieser Vorschlag einer Nationalratskommission ist vor allem bei der Polizei umstritten.

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Pro Jahr werden in der Schweiz rund 30'000 Strafverfahren wegen Cannabiskonsums geführt. Zweieinhalb Jahre nachdem das Schweizer Stimmvolk die Legalisierung deutlich abgelehnt hat, will die Gesundheitskommission des Nationalrats Kiffen nur noch mit einer Ordnungsbusse wie im Strassenverkehr ahnden. Dazu lief bis am Dienstag eine Vernehmlassung.

Bei den Polizisten, die das System anwenden müssten, wird der Vorschlag kontrovers aufgenommen. Die Polizeibeamten lehnen das vorgeschlagene Ordnungsbussensystem ab. Es führe nicht zu einer Arbeitsentlastung für die Polizisten, wie es die Kommission beabsichtige, hält der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) in seiner Stellungnahme fest.

Höhere Bussen

Offener zeigen sich dagegen deren Vorgesetzte: Mit knapper Mehrheit unterstützen die Dienstchefs der Betäubungsmitteldezernate in den Städten und Kantonen, die in der AG Rauschgift organisiert sind, die Vorlage, wie deren Fachreferent Roger Flury auf Anfrage sagte.

Auch die Befürworter machen laut Flury aber Vorbehalte geltend. Wichtig sei, dass mit dem neuen System die Ahndung des Cannabiskonsums vereinfacht und beschleunigt werde. Dafür braucht es aus Sicht der Dienstchefs Anpassungen.

Sie verlangen beispielsweise, dass eine Ordnungsbusse mindestens 200 statt wie vorgesehen 100 Franken betragen solle.

Auch die Polizeibeamten gehen - trotz Ablehnung des Systems - davon aus, dass eine Ordnungsbusse von 200 Franken angemessen wäre. Sonst schrecke die Strafe nicht ab.

Strafloses Mitführen

Gegen Jugendliche unter der Altersgrenze würde auch weiterhin ein Strafverfahren eröffnet. Aus Sicht der AG Rauschgift sollte die Grenze bei mindestens 18 Jahren liegen. So liessen sich die Personalien von jugendlichen Kiffern weiterhin aufnehmen, und sie könnten an Drogenberatungsstellen verwiesen werden.

Im Gegensatz zu den Fachspezialisten gaben die Polizeichefs keine Stellungnahme ab: Die Meinungen innerhalb der Konferenz seien geteilt, hiess es bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPK).

(bg/sda)

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