Polizeiaktion wegen Syrer
Polizei klärt allfällige rechtliche Konsequenzen ab
publiziert: Freitag, 2. Okt 2015 / 11:54 Uhr

Bern - Nach der grossen Polizeiaktion in Bern klärt die Polizei ab, ob der Syrer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Der Mann hatte am Donnerstagnachmittag gedroht, sich anzuzünden.

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Der kurdischstämmige Syrer hatte auf der Terrasse vor dem Bundeshaus mit Selbstverbrennung gedroht. Von der Polizei umstellt, sass der Mann sieben Stunden lang auf der hohen Mauerbrüstung der Bundesterrasse, direkt am Abgrund. Mehrfach übergoss er Haare und Kleider mit einer brennbaren Flüssigkeit, die er in einem grünen Kanister bei sich hatte.

Die Polizei versuchte, mit dem Mann zu verhandeln und ihn zum Aufgeben zu bewegen. Am Nachmittag verlangte er unter anderem mit einem französischsprachigen Journalisten zu sprechen.

Ein Journalist der Zeitung «Le Temps» hatte daraufhin kurz Kontakt mit dem Mann. In der Freitagsausgabe der Zeitung beschreibt der Journalist, der Mann habe in französischen und Englischen Brocken angegeben, er wolle die Schweiz verlassen, obwohl er hier ein Asylgesuch gestellt hatte.

Sein Ziel sei Grossbritannien. Der Mann schien Probleme mit den für ihn zuständigen Migrationsbehörden zu haben.

Mann gefährdete niemanden

Kurz vor 21 Uhr ergab sich der Mann schliesslich und die Polizei konnte ihn ohne körperliche Verletzung in Gewahrsam nehmen. Er wurde für weitere ärztliche Abklärungen in eine geeignete Institution gebracht.

Ob der Mann wegen des Vorfalls auf der Bundesterrasse allenfalls mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, ist noch offen. «Wir klären das derzeit noch ab», sagte Christoph Gnägi, Sprecher der Berner Kantonspolizei am Freitag auf Anfrage. Gnägi gab indessen auch zu bedenken, dass der Mann ausser sich selber, niemanden gefährdet habe.

Bei einem solchen Einsatz sei das oberste Gebot der Polizei, die betroffene Person unverletzt zu bergen. Dies sei am Donnerstagabend gelungen. Aus Gründen des Personenschutzes machte die Polizei keine weiteren Angaben zum Fall.

Offen ist auch, was mit dem aus Lausanne stammenden Mann und seiner Forderung nach einer Ausreise nach Grossbritannien passiert. Die Waadtländer Migrationsbehörden äusserten sich am Freitag auf Anfrage nicht zu Einzelfällen.

(jbo/sda)

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