Untersuchung gegen Polizisten eingestellt

Polizei tötete Autofahrer in Montreux aus Notwehr

publiziert: Dienstag, 12. Feb 2013 / 12:30 Uhr
Polizist mordet einen Autofahrer aus Notwehr.(Symbolbild)
Polizist mordet einen Autofahrer aus Notwehr.(Symbolbild)

Montreux VD - Die Polizisten, die im September einen Autofahrer in Montreux nach einer Verfolgungsjagd erschossen hatten, handelten zulässig. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft sieht den Einsatz der Schusswaffe als Notwehr an. Sie stellte die Untersuchung des Falles ein.

Der 45-jährige Schweizer hatte nach der Verfolgungsjagd zu einem Jagdgewehr gegriffen und dieses auf die Polizei gerichtet, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Angesichts dieses schweren Angriffs blieb den Polizisten keine Zeit, um Warnschüsse abzugeben.

Das Jagdgewehr war zwar geladen, der Schweizer gab allerdings keine Schüsse ab. Der Mann war der Polizei wegen zu hoher Geschwindigkeit aufgefallen. Nach einer Verfolgungsjagd wurde er am 20. September um 3.30 Uhr in Montreux angehalten.

Der Mann wurde von fünf Kugeln getroffen. Die Polizei hatte insgesamt neun Schüsse abgegeben. Eine Autopsie des Opfers ergab keine Spuren von Medikamenten oder Drogen. Einzig 0,7 Promille Alkohol im Blut wurden festgestellt.

Der Sportwagen trug gefälschte russische Nummernschilder, die im Internet gekauft worden waren. Der Mitvierziger wohnte in Leytron im Kanton Wallis. Die Waffe hatte er erst kurz vor dem Drama erworben.

Alles Geld abgehoben

Der Mann steckte in beruflichen Schwierigkeiten, wie der zuständige Staatsanwalt Eric Mermoud auf Anfrage sagte. Er fand keine Arbeit. Er hatte zudem grosse Mühe, sich von einem Schicksalsschlag zu erholen.

Er wurde vor seiner Fahrt einige persönliche Habseligkeiten los und hatte sein gesamtes Geld vom Konto abgehoben. Im Auto wurden über 25'000 Franken in bar gefunden. Man könne eine suizidale Absicht nicht ausschliessen, hielt Mermoud fest. Das sei jedoch nur eine Annahme.

Polizist von Kollege verletzt

Zum Fall ging weder eine Strafanzeige ein, noch wurde eine Privatklage erhoben. Die Familie des Opfers nahm keinen Anwalt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung ein.

Bei der Schussabgabe standen vier Polizisten im Einsatz. Drei davon schossen, und ein Querschläger verletzte einen Polizisten an der Schulter. Der verletzte Polizist musste im Universitätsspital von Lausanne operiert werden.

(ga/sda)

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