Positive Bilanz für Personenfreizügigkeit

publiziert: Donnerstag, 31. Mai 2007 / 16:11 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 31. Mai 2007 / 19:14 Uhr

Bern - Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU der 15 ist eine über fünfjährige Erfolgsgeschichte. Befürchtungen über starke Zuwanderungen, Lohndumping und höhere Arbeitslosigkeit haben sich nicht bewahrheitet.

Eine Verdrängung schweizerischer Arbeitnehmer konnte nicht festgestellt werden.
Eine Verdrängung schweizerischer Arbeitnehmer konnte nicht festgestellt werden.
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Am 1. Juni 2002 trat das FZA in Kraft, das die schrittweise und kontrollierte Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU und den EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein brachte.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Bundesämter für Migration und Statistik überprüfen regelmässig die Auswirkungen.

In Bern wurde der 3. Observatoriums-Bericht für die Periode vom 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2006 präsentiert. Darin wird festgestellt, dass sich die Zuwanderung in die Schweiz erwartungsgemäss, nach den Bedürfnissen der Wirtschaft und mit positiver Auswirkung auf den Arbeitsmarkt entwickelt habe.

Wie Staatssekretär Jean-Daniel Gerber vor den Medien darlegte, wären die aktuellen Wachstumsraten der Wirtschaft ohne ausländische Arbeitskräfte nicht zu schaffen gewesen. Die Freizügigkeit werde angesichts des Rückgangs der Schweizer Erwerbstätigen in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Zuwanderung nach Bedürfnissen

Die Zuwanderung habe mit dem FZA nicht zugenommen, sondern sich parallel zur Konjunktur entwickelt, sagte Serge Gaillard von der Direktion für Arbeit im SECO. Erste Erfahrungen mit den neuen, 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten zeigten, dass die Zuwanderung weiterhin moderat ausfalle.

Berufsgruppen und Branchen, in denen die Erwerbstätigkeit zunahm, wiesen auch eine erhöhte Zuwanderung auf. Dies weist laut Gaillard auf die Wichtigkeit der Freizügigkeit für die Wirtschaft hin. Hoch sei die Nachfrage nach Arbeitskräften namentlich in den mittleren und hohen Qualitätsniveaus.

Umgekehrt gibt es keine Hinweise auf negative Auswirkungen der Freizügigkeit auf die schweizerische Erwerbstätigkeit. In den Wirtschaftssektoren mit hoher Zuwanderung stieg auch die Erwerbstätigkeit von Schweizern. Eine Verdrängung schweizerischer Arbeitnehmer sei nicht nachzuweisen, sagte Gaillard.

(bert/sda)

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