Positive Bilanz zur Stallpflicht

publiziert: Freitag, 4. Nov 2005 / 19:06 Uhr / aktualisiert: Freitag, 4. Nov 2005 / 20:13 Uhr

Bern - Seit rund zehn Tagen gilt in der Schweiz die Stallpflicht für Geflügel. Laut den Kantonstierärzten zeigen sich die Geflügelhalter kooperativ. Wo das Freilandverbot missachtet wird, spielt die soziale Kontrolle.

Die meisten Geflügelhalter sperrten ihre Hühner ohne spezielle Aufforderung in einen Stall.
Die meisten Geflügelhalter sperrten ihre Hühner ohne spezielle Aufforderung in einen Stall.
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Jedes freilaufende Huhn werde sofort von einem Nachbarn denunziert, sagt die Genfer Kantonstierärztin Astrid Rod. Im Kanton Graubünden gingen bereits am ersten Tag der Stallpflicht Hinweise aus der Bevölkerung ein, der Kanton Bern verzeichnete bisher sechs Hinweise.

Die meisten Geflügelhalter sperrten ihre Hühner aber ohne spezielle Aufforderung in einen Stall oder ein Aussengehege. Probleme gab es vornehmlich zu Beginn: Für manche Tierhalter war es nicht möglich, innert drei Tagen bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Wenig Ausnahmen

Inzwischen fand der grösste Teil der Geflügelhalter aber eine Lösung. Nur wenige ersuchten die Behörden um eine Ausnahmebewilligung, und viele zogen ihr Gesuch nach einem klärenden Gespräch zurück.

Insgesamt wurden rund 60 Ausnahmebewilligungen erteilt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei den Kantonstierärzten ergab. Die Bewilligungen betreffen die Freilandhaltung von Straussen, Emus und Wasservögeln. Auch Pfauen sind unter den Privilegierten. Einige dieser Tiere hätten schlicht nicht eingefangen werden können, erklärt die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel.

Die Bewilligungen sind an die Auflage geknüpft, dass die Kantonstierärzte das Geflügel regelmässig untersuchen. Die Einhaltung der Stallpflicht wird hingegen nicht systematisch überprüft.

Behörden zurückhaltend

Für Zuwiderhandlungen sieht das Tierseuchengesetz Bussen bis zu 20 000 Franken und Gefängnisstrafen vor. Bisher waren die Behörden allerdings zurückhaltend. Anzeige wird erst erstattet, wenn ein Tierhalter auch nach erfolgter Verwarnung das Freilandverbot nicht einhält.

Die Kantonstierärzte zeigen sich zuversichtlich, dass Sanktionen nur in Einzelfällen notwendig sein werden. Man dürfe aber nicht blauäugig sein, sagt Josef Risi, Tierarzt der Urschweizer Kantone. Nicht jedes Huhn sei im Stall.

Die Bundesbehörden hatten das Freilandverbot als Vorsichtsmassnahme gegen die Verbreitung der Vogelgrippe erlassen. Es gilt vorerst bis zum 15. Dezember.

(bert/sda)

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