Prämienverbilligung für Personen in EU-Staaten

publiziert: Mittwoch, 20. Sep 2000 / 09:36 Uhr

Bern - Auch Versicherte in EU-Staaten sollen ein Anrecht auf die Verbilligung der schweizerischen Krankenkassenprämien haben, wenn sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Der Ständerat hat als erste Kammer eine dringliche Änderung des KVG genehmigt.

Die Anpassung ist nötig, weil nach dem vom Volk gutgeheissenen Abkommen über den freien Personenverkehr gewisse Personenkategorien aus dem EU-Raum neu in die schweizerische Krankenversicherung aufgenommen werden müssen. Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 60 bis 90 Millionen Franken.

Für Personen mit einem Anknüpfungspunkt an einen Kanton - zum Beispiel für Grenzgänger und ihre Familienangehörigen - sieht der Bundesrat ein kantonales Verfahren vor. Von den Kosten gehen zwei Drittel zulasten des Bundes und ein Drittel zulasten der Kantone insgesamt.

Bei Personen ohne einen aktuellen Bezugspunkt in der Schweiz - namentlich bei den Bezügern einer schweizerischen Rente in einem EU- Staat - soll ein Bundesverfahren zum Zuge kommen. Hier trägt der Bund auch die Kosten allein.

Zur Versicherungspflicht selber wird der Bundesrat eine Verordnung erlassen. EU-Grenzgänger müssen für sich und ihre nichterwerbstätigen Familienmitglieder in der Schweiz eine Krankenpflegeversicherung mit kostendeckenden Prämien abschliessen. Das Gleiche gilt für Personen, die mit einer schweizerischen Altersrente oder Arbeitslosenentschädigung im Ausland leben.

Österreich, Deutschland, Italien, Finnland, Portugal und (für die Rentner) auch Spanien lassen ihren Einwohnern allerdings die Wahl, ob sie sich im Wohnland oder in der Schweiz versichern wollen. Die übrigen neun EU-Staaten - darunter als einziges Nachbarland Frankreich - kennen diese Option nicht.

Die Vorlage gab im Erstrat kaum zu reden. Als Anwalt der Kantonsregierungen machte sich einzig Peter Briner (FDP/SH) gewisse Sorgen über den Vollzug. Um eine technische Diskussion aus dem Stand zu vermeiden, zog er seine Anträge aber grösstenteils zurück. Die KVG-Änderung passierte schliesslich mit 38 zu 0 Stimmen.

(sda)

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