Presserat rügt SonntagsZeitung und Facts im Fall Zäch

publiziert: Dienstag, 3. Feb 2004 / 13:01 Uhr

Bern - Medien dürfen bei der Berichterstattung über Prozesse die Unschuldsvermutung nicht durch eine Vorverurteilung beeinträchtigen. Dies hält der Presserat im Zusammenhang mit Berichten über den Fall Guido A. Zäch fest.

Guido Zäch wurde wegen mehrfacher Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung angeklagt.
Guido Zäch wurde wegen mehrfacher Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung angeklagt.
Der Presserat weist die Beschwerde der Schweizer Paraplegiker Stiftung gegen die SonntagsZeitung und die Zeitschrift Facts zwar zur Hauptsache ab. Seine veröffentlichte Stellungnahme enthält dennoch Rüge: Die SonntagsZeitung wird wegen Verletzung des Gebots der Unschuldsvermutung kritisiert, Facts wegen Verletzung der Anhörungspflicht.

Die Leser könnten beim Aushang der SonntagsZeitung mit dem Titel "Guido Zäch: Spenden-Missbrauch" den tatsachenwidrigen Eindruck gewinnen, es liege bereits eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vor, schreibt der Presserat. Damit sei das Gebot der Unschuldsvermutung verletzt.

Facts hätte laut Presserat eine Mitarbeiterin von Guido A. Zäch mit den schweren Vorwürfen konfrontieren müssen, die im Bericht gegen sie erhoben wurden. Insgesamt hätten die Berichte beider Medien aber die Unschuldsvermutung respektiert, die Anhörungspflicht gegenüber Zäch eingehalten und die Informationen nicht unlauter beschafft, hält der Presserat fest.

Medien könnten während der gesamten Dauer eines Strafverfahrens darüber berichten. Auch wenn die Phase unmittelbar vor Prozessbeginn unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeeinflussung als besonders heikel erscheine, bestehe gerade dann ein erhöhtes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung.

Dies gelte noch vermehrt, wenn es um eine in der Öffentlichkeit bekannte Person wie den Paraplegikerarzt und Nationalrat Guido A. Zäch gehe und wenn die gegen diese Person erhobenen Vorwürfe von den Medien breit thematisiert worden seien. Die Medien seien auch bei der Gerichtsberichterstattung nicht zu Objektivität verpflichtet, heisst es weiter.

(fest/sda)

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